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Berlin: Die Mieten steigen – in Einzelfällen

Mieterverein-Chef Vetter: Förderstopp-Urteil hat nur begrenzte Auswirkung Wer wenig verdient, bekommt Zuschuss zur Miete oder Umzugskosten-Hilfe

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Förderstopp für den sozialen Wohnungsbau nach 15 Jahren bestätigt. Steigen die Mieten in der Stadt nach dem Urteil?

Ob und in welchem Umfang bei den betroffenen Wohnungen die hohen Kostenmieten auf die Nutzer umgelegt werden, hängt von den Vermietern ab. Rechtlich zulässig ist eine Erhöhung bis zur so genannten Kostenmiete. Diese beträgt bei sozialen Wohnungsbauten im Schnitt rund 15 Euro pro Quadratmeter und Monat; dazu kommen noch die Nebenkosten. Solche Beträge kann allerdings fast kein Mieter in Berlin bezahlen. Deshalb würden Betroffene bei einer so großen Mieterhöhung ausziehen. Da dies selten im Interesse der Hauseigentümer ist, werden diese wohl auf Mieterhöhungen entweder ganz oder teilweise verzichten.

Sind sie da nicht zu optimistisch, einige Sozialbauten stehen in begehrten Wohnlagen, wo auch sonst viel bezahlt wird?

In Einzelfällen ist das richtig. Zumal für die nicht mehr geförderten Wohnhäuser dann nicht mehr der Mietspiegel gilt. Mieter können deshalb Erhöhungen nicht mit dem Hinweis verhindern, dass in vergleichbaren Lagen weniger bezahlt wird.

Wirkt sich der größere Erhöhungsspielraum der Eigentümer von Sozialbauten auf das Mietniveau in der Stadt insgesamt aus?

Nein, dafür ist die Zahl der betroffenen Wohnungen zu klein. Es handelt sich um 27 000 Wohnungen insgesamt. Davon sind 6000 bereits aus der Förderung herausgefallen. In Zukunft werden jährlich nur etwa 3000 zusätzliche Wohnungen keine Subventionen mehr erhalten.

Was muss man tun, wenn man die hohen Mieten nicht bezahlen kann und auch das Geld für einen Umzug fehlt?

Wer ein geringes Einkommen hat, kann einen Mietausgleich bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Diese bezahlt maximal die Differenz zwischen der bisher fälligen Miete und der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel. Wenn der Vermieter mehr als die ortsübliche Miete verlangt, dann bleibt der Mieter auf diesen Kosten sitzen. Der Mietausgleich wird außerdem maximal fünf Jahre lang bezahlt. In den Genuss der Subvention kommen nur Haushalte, deren Einkommen so gering ist, dass sie einen Anspruch auf Bezug einer Sozialwohnung haben. Liegen die Haushaltseinkünfte 50 Prozent über dieser Grenze, dann gibt es lediglich einen Zuschuss. Wer mehr verdient, wird nicht gefördert. Außerdem können Mieter einen Zuschuss zu den Umzugskosten beantragen, wenn die Miete wegen des Förderstopps um mehr als 52 Cent je Quadratmeter und Monat steigt. Dieser beträgt maximal 3500 Euro.

Wie können Mieter sicherstellen, dass die neue Wohnung nicht ein paar Jahre nach dem Einzug aus der Förderung herausfällt und die Mieten dann schlagartig steigen?

Wenn es sich um sozialen Wohnungsbau handelt, dann hängt das von dem Baujahr ab. Häuser ab 1986 könnten betroffen sein. Natürlich können auch Mieten bei zuvor errichteten Sozialbauten nach dem Einzug jährlich erhöht werden, weil für diese der Mietspiegel nicht gilt. Um sicherzugehen, sollte man den Vermieter fragen. Gibt dieser keine zufrieden stellende Auskunft, dann kann auch die Investitionsbank Auskunft geben.

Interview: Ralf Schönball

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