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Berlin: Die neue Regierung: Senatoren greifen nicht so tief ins Stadtsäckel

Regierungsbildungen sind für das Stadtsäckel teuer, aber das soll sich diesmal in Grenzen halten. Der Regierende Bürgermeister a.

Regierungsbildungen sind für das Stadtsäckel teuer, aber das soll sich diesmal in Grenzen halten. Der Regierende Bürgermeister a. D., Eberhard Diepgen, hat sich in seiner Rekordamtszeit die Höchstpension längst verdient. Und sein Nachfolger Klaus Wowereit erwirbt bis zu den Neuwahlen im Herbst überhaupt keine Pensionsanwartschaft. Auch der Wechsel der Senatoren ist mit begrenzten Kosten verbunden.

Eberhard Diepgen, hat dienstrechtlich 16 Jahre regiert; 182 Tage gelten bereits als volles Dienstjahr. Diepgen erhält für Juni und weitere drei Monate seine vollen Amtsbezüge nach der Besoldungsgruppe B11 mit Zulage. Das sind 23 965,91 Mark. Danach erhält er die Pension von 75 Prozent (17 411,94 Mark), denn er ist älter als 55 Jahre. Diepgen stehen 35 Prozent plus drei Prozent für jedes Amtsjahr zu. Er hat sich damit rechnerisch sogar 89 Prozent "erdient", aber Vater Staat zieht die Grenze bei 75 Prozent.

Zum Thema Online Spezial: Machtwechsel in Berlin Klaus Wowereit (47) müsste vier Jahre Regierender Bürgermeister sein, bevor er einen Versorgungsanspruch von 29 Prozent hat, den er mit 55 Jahren einlösen könnte. Er müsste für eine Pension von 75 Prozent sogar 22 Jahre durchhalten. Muss er nach der Wahl im Herbst aus dem Amt scheiden, steht ihm ein Übergangsgeld zu: drei Monate die vollen Amtsbezüge, danach die Hälfte für jeden weiteren Amtsmonat. Das sind bis zur Senatsneubildung nur wenige. Allerdings bekäme er danach gut 4000 Mark Pension als früherer Stadtrat in Tempelhof, weil er dieses Amt acht Jahre inne hatte.

Der versorgungsrechtliche Unterschied zwischen Diepgen und Wowereit ergibt sich aus dem Senatorengesetz. Danach sind zwar versorgungsrechtlich alle Senatsmitglieder gleichgestellt, aber wer erst seit Ende 1999 amtiert, hat wesentlich geringere Ansprüche. Die alte Formel besagt: 35 Prozent nach vierjähriger Amtszeit plus drei Prozent für jedes geleistete Amtsjahr, auszahlbar vom 55. Geburtstag an. Die neue Formel lautet: 29 Prozent nach vier Amtsjahren für diese vier Jahre plus 2,5 Prozent für jedes weitere Amtsjahr. Die Senatoren werden nach B11 mit derzeit 19 876,04 Mark besoldet. Die beiden Bürgermeister kommen auf 21 350 Mark Amtsbezüge.

Von den vier abgewählten CDU-Senatoren gehen Peter Kurth (Finanzen seit Ende 1999) und Christoph Stölzl (Kultur seit Juni 2000) leer aus. Sie erhalten nur das Übergangsgeld pro Amtsmonat, das längstens zwei Jahre gezahlt wird. Kurth ist allerdings durch seine Pension als früherer Staatssekretär abgesichert. Das gilt auch für Wolfgang Branoner (Wirtschaft seit Ende 1998). Eckart Werthebach (Inneres seit Ende Ende 1998) hat seinen Versorgungsanspruch dagegen als früherer Staatssekretär im Bundesinnenministerium (B11 mit Ministerialzulage) mitgebracht. Dadurch bekommt er aus dem Stadtsäckel nichts.

Im Senat Wowereit sind nur die SPD-Senatoren Peter Strieder (Stadtentwicklung seit Anfang 1996) und Gabriele Schöttler (Arbeit, Soziales, Frauen seit Ende 1997) nach der alten Pensionsregelung abgesichert, aber sie sind noch lange nicht 55. Als früherer Bezirksbürgermeister von Kreuzberg hat Strieder keinen Pensionsanspruch; er war es nur vier Jahre. Klaus Böger (Bürgermeister und Schule, Jugend, Sport seit Ende 1999), der als SPD-Fraktionschef aus Spargründen sehr für die Änderung des Senatorengesetzes war, erwirbt schmale Ansprüche nach der neuen Regelung, falls er vier Jahre durchhält. Das gilt auch für die neuen Grünen-Senatoren Wolfgang Wieland (Justiz, Bürgermeister), Adrienne Goehler (Kultur) und Juliane Freifrau von Friesen (Wirtschaft). Auch Ehrhart Körting (Inneres) geht noch leer aus; er war zwei Jahre bis 1999 Justizsenator. Christiane Krajewski (Finanzen) kostet ähnlich wie Werthebach wenig bis nichts; sie war fast zehn Jahre Ministerin im Saarland. Bezüge aus dem öffentlichen Dienst werden immer miteinander verrechnet.

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