zum Hauptinhalt

Berlin: Die Sitte kommt nicht mehr

Prostitution ist nicht verboten

In Deutschland ist Prostitution nicht verboten. Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nimmt, macht sich nicht strafbar. Zivilrechtlich allerdings war die Forderung der Hure nach ihrem Lohn lange Zeit nicht gerichtlich durchsetzbar, weil der zugrundeliegende Vertrag als sittenwidrig angesehen wurde. Zugleich erhob der Staat aber Steuern auf die Einkünfte der Prostituierten. Die Bundesregierung hat das Recht der Realität angepasst und die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Seit Jahresbeginn 2002 können Huren ihren Lohn einklagen. fk

-

Zur Startseite