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Die Stadt: Hauptstadt der Querulanten

Meist beginnt es mit einer kränkenden Niederlage vor Gericht. Wut packt den Rechthaber, wenn er kein Recht bekommt. Besonders in Berlin stöhnt die Justiz über nimmermüde Dauerkläger und Beschwerdeführer. Ein Gerichtsreport

Freitagnachmittag im Kriminalgericht Moabit. Die Gerichtswachtmeister schauen längst auf die Uhr, draußen locken die Sonne und das Wochenende. Doch in Saal 504 wird noch hitzig verhandelt, der Kläger, Herr B., lässt nicht locker. Es geht um die Ehre eines Berliners, auch wenn Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Gerichtschreiberin innerlich seufzen und denken: Was für eine Lappalie!

Herr B. hat es sich angewöhnt, seine Einkäufe vom Supermarkt mit dem Einkaufswagen nach Hause zu schieben. In seinem Hinterhof stehen bereits sieben, acht solcher Wagen. Frau H., eine Angestellte der Filiale, hält das für Diebstahl und sagt Herrn B. das eines Abends auch. Darauf nennt er sie eine „verbissene Kuh“. Sie schreibt eine Anzeige, wegen Diebstahls. Er zeigt sie an, wegen Verleumdung. Sie zeigt ihn an, wegen Beleidigung. Das Amtsgericht stimmt Frau H. zu und verurteilt Herrn B. zu 40 Tagessätzen à 15 Euro. Herr B. bemüht die nächste Instanz, das Landgericht, er will einen Freispruch. Zum Vorwurf, er habe „verbissene Kuh“ gesagt, schweigt er. Die Sache wird zwei zähe Stunden lang verhandelt, das Urteil bestätigt. Herr B. schüttelt den Kopf, er wird sich mit dem Urteil nicht abfinden. Ihn wurmt der Vorwurf des Diebstahls, den will er nicht auf sich sitzen lassen.

Die Justiz ist dem Recht suchenden Bürger keineswegs feindlich gesinnt. Jeder darf Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft weiß ein Lied davon zu singen: Als Knut starb, hagelte es Anzeigen besorgter Berliner, ebenso, wenn die S-Bahn nicht fährt oder Herr Sarrazin mit einem neuen Spruch auftritt. Die Staatsanwaltschaft stöhnt über diese schriftlichen Attacken des gerechten Volkszorns, ihr Pressesprecher Herr Steltner ist persönlich überzeugt: „Berlin ist auch die Hauptstadt der Querulanten!“

Alle Eingaben, Beschwerden und Anträge müssen bearbeitet und schriftlich beantwortet werden; diese Rechtsweggarantie macht den Gerichten viel Arbeit. Die meisten Wutbürger beruhigen sich bald, einige aber schöpfen sämtliche Möglichkeiten aus. Wird ein Strafverfahren eingestellt, lässt sich dagegen Beschwerde erheben, was in ein Klageerzwingungsverfahren mündet. Wer sich vor Gericht schlecht behandelt fühlt, dem stehen die weiteren Instanzen offen; er kann jedoch auch das niedrigschwellige Angebot einer Dienstaufsichtsbeschwerde nutzen. Manche Beschwerdeführer können die Gerichte auf Jahre und Jahrzehnte in Atem halten.

Am Anfang einer Querulantenkarriere steht oft ein erlittenes oder empfundenes Unrecht. Der verlorene Prozess wird als persönliche Kränkung verstanden. Der Verlierer hat das Gefühl, ihm sei nicht richtig zugehört worden, und entfaltet deshalb einen furiosen Ausstoß an Eingaben, Beschwerden, Anschuldigungen und Beleidigungen. Blättert man in diesen Akten und Briefen, betritt man eine Welt der sturen Rechthaberei und tiefen Verletztheit. Die Schriftstücke sind meist engzeilig und bis zum Rand beschrieben, farbig unterstrichen, mit zahllosen Ausrufezeichen versehen. Sie erstrecken sich über mehrere Seiten und haben dickleibige Anlagen im Gefolge. Die Schreiber, oft sehr gesetzeskundig, ahmen die nüchterne Diktion der juristischen Fachsprache geschickt nach, bis hin zu abschließenden Floskeln wie „Laut diktiert und genehmigt“ oder „Beglaubigte Abschrift anbei“.

Dazwischen aber brechen die Emotionen hervor, und der Tonfall wird barsch: „Hier wird das Recht der kleinen Leute auf dem Grill der Ahnungslosigkeit und des Amtsmissbrauchs geopfert!... Dieser Finanzbeamte ist ein Hochverräter am deutschen Volke. Das ist keine Beleidigung, das sind die Fakten.“ Richter werden höhnisch abgekanzelt: „Ihre geistigen Uhren scheinen nicht mehr richtig zu ticken! Logisches Denkvermögen ist bei Ihnen wohl Mangelware. Wie konnten Sie nur in den Staatsdienst gelangen?“ Beliebt sind auch Rundumschläge: „Dieses Gericht von Schurken und Narren... diese Lügner und Klugscheißer... ein Urteil voller Murks und Pfusch... Ihr Schreiben ist eine infame Lüge!“ Oder düstere Warnungen: „Diese Amtspersonen sind keine Menschen mehr, sondern Teufel in Menschengestalt... Ich sage euch den Untergang Deutschlands voraus!“

Als Urahn der Berliner Querulanten gilt Hans Kohlhase, dem Kleist mit der Novelle „Michael Kohlhaas“ ein literarisches Denkmal gesetzt hat. Der historische Fall spielt im späten Mittelalter: Der rechtschaffene Berliner Kaufmann handelt mit Speck, Honig und Heringen. 1532, auf dem Weg zur Leipziger Messe, werden zwei seiner Pferde widerrechtlich beschlagnahmt. Kohlhase erhebt Einspruch, fordert Schadensersatz, doch es kommt zu keinem Vergleich. Vergeblich schaltet sich Martin Luther mit einer Mahnung ein: „Könnt Ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein anderer Rat da, denn das Unrecht erleiden.“ Kohlhase aber schreibt dem Landvogt von Sachsen einen Fehdebrief, sammelt Freiwillige, brandschatzt und wütet in Wittenberg, in Zossen, im Kloster Zinna. 1540 wird er bei Verwandten in Berlin festgenommen und am 22. März nach kurzem Prozess, bei dem er auf der Rechtmäßigkeit seiner Taten beharrt, zum Tode verurteilt und gerädert.

Kleist hat die Geschichte 300 Jahre später literarisch bearbeitet, als der Querulant eben erst juristisch geboren war. Die „Allgemeine Gerichtsordnung für die Preussischen Staaten vom 6. Juli 1793“ sieht in §30 vor: „Diejenigen Parteyen, welche sich der vorgeschriebenen Ordnung nicht unterwerfen, sondern entweder Collegia und deren Vorgesetzte mit offenbar grundlosen und widerrechtlichen Beschwerden gegen bessere Wissenschaft und Überzeugung belästigen; oder nachdem sie ihres Unrechts gehörig bedeutet worden, mit ihren Klagen dennoch fortfahren, (...) sollen als muthwillige oder boshafte Querulanten angesehen, ihnen der Prozeß gemacht, und über ihre Bestrafung rechtlich anerkannt werden.“ So konnte, wer sich der Obrigkeit gerichtlich widersetzte, noch unter Hitler belangt und bestraft werden.

Heute ist unmäßiges Prozessieren nicht mehr strafbar, und so handgreiflich wie Kohlhase werden heutige Querulanten nur selten. Die Marzahner Bezirksschornsteinfeger aber sehen sich seit Jahren in einen Kleinkrieg verwickelt, in dem ihre Autos zerkratzt und ihre Briefkästen mit Beton ausgegossen werden. Eine Gruppe von Kritikern des Schornsteinfegermonopols hat sämtliche rechtlichen Schritte ausgeschöpft, um sich der „Demütigung und Entmündigung“ durch die Besuche und „Zwangsgebühren der erkennbar gewaltbereiten Schornsteinfegerzunft“ zu erwehren, deren Angehörige verdeckte Ermittler und Spione im Dienste von Polizei, GEZ und Bezirksamt seien.

Dass alle Anzeigen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und „Anzettelung von Willkürmaßnahmen“ scheiterten, schürte die Wut der Fegergegner nur noch mehr. Wenn doch Angela Merkel ein Machtwort spräche! Doch auch die Eingabe beim Petitionsausschuss wird abgewiesen. Also Klage vor dem Verwaltungsgericht, dann dem Oberverwaltungsgericht, das im Urteil bemerkt: „Der Kläger erliegt offenbar der Fehlvorstellung, als sei seine Petition erst dann hinreichend bearbeitet, wenn die Bundeskanzlerin dem darin formulierten Begehren nachkommt.“

Dabei ist es erst 250 Jahre her, dass einmal ein solches Wunder geschah, nämlich im Fall des Müllers Arnold. Er kann den Erbzins nicht zahlen, weil seine Mühle nicht mehr mahlen kann, der Landbesitzer flussaufwärts hat das Wasser anderweitig abgeleitet. Sämtliche Eingaben und Beschwerden helfen nichts, alle Gerichte weisen ihn ab, die Mühle wird zwangsversteigert. In seiner Not wendet sich Arnold an Friedrich den Großen – und dieses eine Mal wird der Traum aller Querulanten wahr: Der König kassiert das Urteil und verdonnert die Richter höchstpersönlich zu einem Jahr Haft in der Zitadelle Spandau. „Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt“, spricht der alte Fritz, „ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten.“

Heute gibt es keinen König mehr, der so für einen Bürger in die Bresche springen könnte. Im Alleingang prozessiert deshalb ein anderer Querulant, nennen wir ihn Herrn K., gegen mehrere Landesjustizministerien. Er möchte eine ministeriale Anweisung erstreiten, die die Polizei dazu bringen soll, ihn vor Nachstellungen seiner Mitbürger zu schützen. Herr K. hat nämlich ständig das Gefühl, dass ihm jemand ins Gesicht fassen will. Bleibt die Anweisung aus, müsse er 30 Millionen Euro Schadensersatz geltend machen. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem die Sache schließlich landet, verneint hinreichende Erfolgsaussichten. Auch eine Hamburgerin, die das Land Berlin verpflichten will, ihr in der Hauptstadt „eine Art Asyl“ zu gewähren und die Umzugskosten zu übernehmen, weil ihre Hamburger Wohnung von Schimmel befallen ist, erhält nicht die gewünschte Prozesskostenhilfe.

Dann ist da noch ein Berliner, nennen wir ihn M., der sich nach jahrelanger praktischer Erfahrung als U-Bahn-Fahrgast geneigt fühlt, den Posten des BVG-Vorstandsvorsitzenden anzutreten. Herr M. hat ein abgeschlossenes Kunststudium zu bieten. Eine andere Bewerberin wird ihm vorgezogen. Damit will M. sich nicht abfinden, sondern die BVG per Gerichtsbeschluss verpflichten, ihm den Posten zu geben. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wird jedoch abgelehnt. Er legt Widerspruch ein. Im Laufe einiger Monate langt er beim Oberverwaltungsgericht an, das seine Beschwerde zurückweist. Das Urteil endet mit dem verhängnisvollen Satz, den kein Querulant hinnimmt: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§152 Abs. 1 VwGO).“ Herr M. kontert mit einer „Erinnerung“, die das Gericht gutmütig als Anhörungsrüge versteht, jedoch ebenfalls abweist.

Einen gänzlich anderen Weg wählte der in Neukölln geborene Herr E., ein ehemaliger S-Bahn-Angestellter, der sich Mitte der 80er Jahre zum „Reichskanzler des Zweiten Deutschen Reiches“ ernannte. Seine Wohnung in Zehlendorf, zwischen Laubenpiepern und S-Bahn-Gleisen, wurde zum „provisorischen Amtssitz der kommissarischen Reichsregierung“. Herr E. sah sich fortan dienstverpflichtet für den „Aufbau der Vereinigten Staaten von Europa vom Atlantik, einschließlich des Mittelmeerraumes, bis zum Ural“. Er übernahm zudem das Amt des „Präsidenten des kommissarischen Reichsgerichts“ und legte sich in unzählbaren Schriftstücken mit sämtlichen Richtern und Staatsanwälten, Polizisten, Finanzbeamten, Politikern, Zeitungen, ja eigentlich mit der ganzen Bundesrepublik an, deren Existenzberechtigung er schlankweg verneint. Immer wieder fordert er, „den gegen meine Person praktizierten Staatsterrorismus, die Barbarei, Tyrannei, Polizei- und Justizwillkür sowie die physische und psychische Folter im Amt unverzüglich zu beenden“.

Querulanten sind, mit dem Volksmund zu reden, nicht mehr ganz bei Trost. Ihnen ist jegliches Vertrauen – auf dem Trost sich wörtlich gründet – entglitten. Dies ist ein seelisches Leiden, das am falschen Ort Heilung sucht. Kein Gericht ist imstande zu trösten. Nur Menschen können das, die diese „schwierigen Kunden“ in ihrer Verletztheit, auch Einsamkeit wahrnehmen.

Gerichtswachtmeister Bartig, ein stattlicher Berliner, hat den Wahlspruch: „Wir wollen doch alle gesund nach Hause gehen.“ Er begleitet Antragsteller, die als eventuell renitent gelten, durchs Oberverwaltungsgericht. Zweimal die Woche erhält er Besuch von einer älteren Dame, die ihre Behördenpost mitbringt. Sie zahlt partout ihre Rechnungen nicht, obgleich sie gut abgesichert ist, und ärgert sich dann über Mahnschreiben, anfallende Gebühren, Vollstreckungsbescheide. Herr Bartig schaut sich die Sachen an und redet ihr gut zu. Offenbar tröstet es sie, dass jemand vom Oberverwaltungsgericht – auf das „Ober“ legt sie besonderen Wert – sich um sie kümmert.

Auch Frau Bumiller von der Rechtsantragstelle sieht eine ihrer Aufgaben im Kümmern, eigentlich im Zuhören. Anfänglich hellauf empörte Antragsteller, die ihr einen Haufen Unterlagen aus der Plastiktüte auf den Schreibtisch schütten, ohne noch zu wissen, was sie eigentlich wollen, werden durch ihr freundliches Interesse allmählich handzahm. Als sie noch beim Sozialgericht beschäftigt war, schleuderte ein Mann, eben aus dem Gefängnis entlassen, zur Begrüßung erstmal einen Stuhl quer durch die Amtsstube und kündigte an: „Wenn Sie den Wachtmeister holen, steche ich Sie ab!“ Frau Bumiller blieb – „auch wenn mir das Herz hämmerte“ – ruhig, und so beruhigte sich auch der Besucher. „Dienst nach Vorschrift hilft da nicht.“

In Meyers Konversationslexikon von 1885 heißt es: „Von Natur ist der Berliner gutmütig, leicht gerührt, in hohem Grad wohltätig und unter Umständen großer Opfer fähig. Dagegen ist er ebenso leicht aufbrausend, zum Streit geneigt, rechthaberisch und spottsüchtig.“

Diesen immer noch gültigen Befund illustriert ein Richter des Oberverwaltungsgerichts mit einer Anekdote: Einmal habe er nach einem langen Gespräch mit einem engagierten Beschwerdeführer um Entschuldigung gebeten, er wolle noch zum Blutspenden. „Det is ne jute Sache, da jehn se ma hin“, antwortete der Mann. „Man kann ja ooch mal menschlich sein.“ Der Berliner, geboren zum Rechthaben, kann auch Gnade vor Recht ergehen lassen.

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