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Berlin: Die Überwachung wird immer dichter

Es waren deutliche Worte, die der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts 1999 fand: Ein "gewisser Drang, die Überwachung immer dichter auszugestalten", sei in Berlin unübersehbar.Garstka bemängelte, dass es für den Einsatz von Videokameras immer noch keine klare Gesetzesgrundlage gäbe.

Es waren deutliche Worte, die der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka gestern bei der Vorstellung des Jahresberichts 1999 fand: Ein "gewisser Drang, die Überwachung immer dichter auszugestalten", sei in Berlin unübersehbar.

Garstka bemängelte, dass es für den Einsatz von Videokameras immer noch keine klare Gesetzesgrundlage gäbe. Die flächendeckende Überwachung von öffentlichen Räumen sei jedenfalls nicht mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit vereinbar. Eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zur Überwachung "gefährlicher Orte", wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, ist aber für Garstka akzeptabel. Gespeichert werden dürften diese Aufzeichnungen jedoch nur, wenn eine konkrete Straftat vorliege. Das gelte auch an Orten wie den Potsdamer Platz Arkaden, in denen die Videoüberwachung Bestandteil des Hausrechts sei. Garstka versicherte, dass man sich sowohl mit der BVG als auch mit der Deutschen Bahn verständigt hätte: "Der Aufnahmeknopf darf erst gedrückt werden, wenn etwas passiert."

"Mit Sorge betrachtet" der Datenschutzbeauftragte die zunehmende Überwachbarkeit von Angestellten an Arbeitsplätzen, die einen Internet-Anschluss haben. Garstka: "Es gibt immer wieder Arbeitgeber, die E-Mails und den Inhalt der Downloads prüfen." Er empfiehlt, entsprechende Betriebsvereinbarungen auszuarbeiten, um klare Regeln für die betriebliche Nutzung des Anschlusses zu haben.

jago

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