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Berlin: Die Zahlen müssen jährlich frisch sein

Richter stärken Opposition in Sachen Etat-Kontrolle und lehnen Volksbegehren gegen Bankgesellschaft ab

Der Senat muss jedes Jahr eine mittelfristige Finanzplanung vorlegen. Eine an den Doppelhaushalt gekoppelte Planung, die nicht jährlich aktualisiert wird, ist verfassungswidrig. Das hat das Landesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Der Senat hatte im Jahr 2004 einen Doppelhaushalt vorgelegt, aber keine mittelfristige Finanzplanung. Die Planung für 2005 gehe aus dem Doppelhaushalt hervor, hieß es. Dagegen hatten die drei Oppositionsfraktionen und drei einzelne Abgeordnete geklagt.

Die Opposition ging davon aus, dass der Senat Festlegungen vermeiden wollte. Eine Finanzplanung von 2004 bis 2009 hätte lange vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus etwa Schlüsse auf den Umgang mit dem öffentlichen Dienst und den Solidarpakt zugelassen. Die Verfassungsrichter bestätigten die Fraktionen in dem Recht, jährlich und auf der Grundlage aktueller Daten vom Senat über dessen finanzielle Pläne unterrichtet zu werden. Die mehrjährige Finanzplanung diene dazu, haushaltsrechtliche Entscheidungen über einen längeren Zeitraum zu treffen und auf Seiten des Abgeordnetenhauses beurteilen zu können. Weil schon kleine Änderungen der Prognosedaten zu anderen Einschätzungen führen könnten, sei es wichtig, dass das Abgeordnetenhaus jährlich informiert werde.

Entsprechend positiv kommentierte die Opposition das Urteil. CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer sieht den Senat jetzt zu mehr Transparenz verpflichtet. Der Grünen-Haushaltsfachmann Jochen Esser erwartet neue Erkenntnisse. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) werde jetzt sagen müssen, wie er mit den erwarteten Mehrwertsteuer-Millionen umgehen wolle. Auch müsse sich der Senat vor der Wahl zu großen Problemen wie dem Steglitzer Kreisel äußern. Der FDP-Haushaltsfachmann Christoph Meyer erwartet, dass der Senat noch vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus sagen muss, wie er Finanzprobleme lösen will, die erst 2010 akut werden. Finanzverwaltungssprecher Matthias Kolbeck sagte, Sarrazin müsse sich nicht vorwerfen lassen, er wolle Daten verschleiern. Man sei gegenüber dem Urteil „leidenschaftslos“.

Das Verfassungsgericht hat auch über die Klage der Initiative Berliner Bankenskandal entschieden. Deren Volksbegehren „Schluss mit dem Berliner Bankenskandal“, das auf die Zerschlagung der Bankgesellschaft gerichtet war, hatte der Senat als unzulässig abgelehnt. Die Verfassungsrichter gaben der Landesregierung Recht: Nicht erlaubt sind Volksbegehren, die sich auf den Haushalt und auf finanzpolitische Angelegenheiten richten.

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