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Berlin: Doppelmandate bringen den Senat weiter in die Klemme

Der Senat weiß noch nicht, wie er das Problem der sogenannten Doppelmandate von Regierungsmitgliedern in Aufsichtsräten lösen will, was bei der Flughafenprivatisierung vom Oberlandesgericht Brandenburg gerügt worden war. Derzeit würden mehrere Varianten geprüft, sagte Senatssprecher Eduard Heußen.

Der Senat weiß noch nicht, wie er das Problem der sogenannten Doppelmandate von Regierungsmitgliedern in Aufsichtsräten lösen will, was bei der Flughafenprivatisierung vom Oberlandesgericht Brandenburg gerügt worden war. Derzeit würden mehrere Varianten geprüft, sagte Senatssprecher Eduard Heußen. So wolle man auch klären, ob dieses Problem juristisch neu aufgerollt werden kann, da es von grundsätzlicher Bedeutung ist. Erwogen werde auch, das neue Vergaberecht zu ändern.

Regierungsvertreter sind in der Regel in mehreren Aufsichtsräten vertreten, um die Interessen des Landes wahrzunehmen. Umgekehrt dürfe es nicht sein, dass Unternehmen nicht tätig werden können, nur weil in ihrem Aufsichtsrat ein Regierungsvertreter sitze, sagte Heußen.

Wenn sich ein Unternehmen um die Vergabe eines Auftrages bewirbt und ein Regierungsmitglied im Gremium dieser Firma und gleichzeitig auch bei der Auftraggeberseite sitzt, hat das Oberlandesgericht die Vergabe als rechtswidrig eingestuft. Dabei komme es nicht darauf an, ob die sogenannten Doppelmandate tatsächlich konkret zu einer Bevorzugung dieses Unternehmens führten, entschied das Gericht. In dem Verfahren müsse vielmehr jeder auch nur "böse Schein" vermieden werden.

Gerügt hatte das Gericht bei der Privatisierungsvergabe der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF), dass Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) sowohl im Aufsichtsrat der BBF als auch im Kontrollgremium der Bankgesellschaft Berlin saß, die zum Erwerber-Konsortium gehörte.

In der Senatskanzlei hatte man das Problem durchaus erkannt und der Finanzsenatorin deshalb geraten, nicht an der Abstimmung im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft teilzunehmen, was Fugmann-Heesing dann auch befolgte. Zudem nahm sie nicht an der entscheidenden Gesellschafterversammlung der BBF teil. Würde man ein Mandat völlig aufgeben, wäre aber auch die Kontrollmöglichkeit nicht mehr gegeben. Ein völliger Rückzug aus den Gremien kommt für die Regierungen daher nicht in Betracht. Aber auch das Ruhenlassen eines Mandats ist problematisch.

Hier hat Peter Fissenewert, der sich als Anwalt aufs Gesellschaftsrecht spezialisiert hat, Bedenken. In einem paritätisch besetzten Gremium gibt es dann zumindest vorübergehend eine Mehrheit für die Arbeitnehmerseite. Nicht ausgeschlossen ist, dass bei dieser Konstellation ein Beschluss gefasst wird, der bei Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen wäre. Ein ruhendes Mandat hält Fissenewert für nicht vereinbar mit dem Aktienrecht.

Allerdings gibt es noch eine weitere elegante Lösung: Die Bewerber - bei der Flughafenprivatisierung die Konsortien von Hochtief und IVG - könnten sich verpflichten, wegen eines Doppelmandats nicht zu klagen. Wie rechtsverbindlich diese Erklärung am Ende aber ist, müsste sich auch erst zeigen.

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