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Berlin: Doppelschlag gegen ehemalige Bankchefs Justiz und Geldhaus gehen gegen Ex-Manager vor/ Landowsky: Immer korrekt gehandelt

Nach den Durchsuchungen bei Verantwortlichen der Bankgesellschaft bestätigte die Justiz den Tagesspiegel-Bericht, wonach die Verschiebung von Plattenbau-Wohnungen der Firma Aubis die strafrechtlichen Hintergründe der gestrigen Durchsuchungen waren. Dabei stellten über 80 Polizeibeamte bei 14 Beschuldigte 30 Umzugskartons mit Beweismaterial sicher.

Nach den Durchsuchungen bei Verantwortlichen der Bankgesellschaft bestätigte die Justiz den Tagesspiegel-Bericht, wonach die Verschiebung von Plattenbau-Wohnungen der Firma Aubis die strafrechtlichen Hintergründe der gestrigen Durchsuchungen waren. Dabei stellten über 80 Polizeibeamte bei 14 Beschuldigte 30 Umzugskartons mit Beweismaterial sicher. Es handle sich überwiegend um bankinterne Dokumente, die beweisen sollen, dass unter anderem die Bankmanager Klaus Landowsky und Wolfgang Rupf Entscheidungen zustimmten, die dem Geldhaus und seinen Fonds Schäden in dreistelliger Millionenhöhe bescherten. Derweil betreibt die Bank Regressansprüche gegen ihre ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der BerlinHyp und CDU-Fraktionsvorsitzende, Klaus Landowsky, sagte dem Tagesspiegel: „Ich habe niemals einen Beschluss unterstützt, marode Immobilien in Fonds zu übernehmen und dabei Schaden für die Immobilientöchter der Bank in Kauf genommen.“ Landowsky saß zusammen mit dem ebenfalls ausgeschiedenen Vorstandschef der Bankgesellschaft, Wolfgang Rupf, im Aufsichtsrat der für die Fonds zuständigen Gesellschaft IBG. Die Fonds verursachen drohende Verluste in Höhe von 21 Milliarden Euro, für die das Land Berlin die Haftung übernehm musste, um die Schließung der Bank zu verhindern.

„Wir müssen nun keine Verjährungen der Straftaten mehr befürchten“, hieß es nach den Durchsuchungen gestern in der Justizverwaltung. Dies gilt jedoch nicht für etwaige Ansprüche auf Schadensersatz der Bank gegen ihre früheren Spitzenkräfte. Diese zivilrechtlichen Ansprüche sollen die Rechtsanwälte von Clifford Chance Pünder im Auftrag der neuen Bankführung durchsetzen. Die Anwälte ließen den Beschuldigten Briefe mit einer Vereinbarung zustellen, die diesen einen freiwilligen Verzicht auf die Verjährung vorschlägt. In dem Brief wird die Rolle der damaligen Berlin-Hyp-Vorstände Gerd-Ulrich Blümel, Jürgen Noack und Klaus Landowsky herausgehoben. Diese hätten der Firma Aubis Kredite gewährt, obwohl das Unternehmen bereits bankintern als Sanierungsfall eingestuft war. Außerdem habe der Berlin-Hyp-Vorstand Noack den Fondschef im Bankenkonzern, Manfred Schoeps, telefonisch einen Ankauf der gefährdeten Immobilen nahe gelegt. Diese „Verschiebung der Kreditrisiken der Berlin-Hyp auf die IBG“ sei erfolgt, weil „sonst der Berlin-Hyp beim Aubis-Kreditengagement“ ein Verlust in dreistelliger Millionenhöhe drohte, heißt es in dem Schreiben.

Justizkreise bestätigten den Inhalt der Vorwürfe. Durch die Sicherstellung bankinterner Unterlagen wolle man die Rolle der Aufsichtsräte bei der Abstimmung über die Entscheidungen überprüfen. Nicht nur Aubis-Immobilien, sondern auch Projekte eines anderen Berliner Bauunternehmers seien von der Bank zu den Immobilientöchtern verschoben worden. Der Verdacht der Ermittler: Durch die Verschiebung der Immobilien mussten die Banken keine Verluste mehr aus ihren Engagements fürchten.

Landowsky widersprach den Vorwürfen: Die Aufsichtsräte hätten „klare Auffassung“ gehabt, „keine notleidende Immobilien in die Fonds einzubringen“. Zum damaligen Zeitpunkt habe es sich bei den rund 4000 von Aubis übernommenen Wohnungen aus Sicht der Verantwortlichen um „günstige Objekte“ gehandelt. Ralf Schönball

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