Drahtloses Internet : Die Abmahnung geht aufs Haus

12.04.2012 00:00 Uhrvon , Annika Sartor
Rechnung ohne den Wirt. Der drahtlose Zugang zum Netz in Cafés und Hotels kann zum Problem für die Besitzer werden – weil Gäste illegale Daten herunterladen. Foto: dpa
Rechnung ohne den Wirt. Der drahtlose Zugang zum Netz in Cafés und Hotels kann zum Problem für die Besitzer werden – weil Gäste illegale Daten herunterladen. - Foto: dpa

In Jugendherbergen und Hotels gehört drahtloses Internet zum Service. Manche Gäste nutzen das zum illegalen Datentausch. Den Ärger hat der Wirt.

Ein Film hat Jörg Röcker 3000 Euro gekostet – dabei hat er ihn nicht einmal selbst gesehen. Röcker betreibt das Hostel "Backpacker" in Friedrichshain, Internetzugang für Gäste inklusive. Im Sommer 2010 dann bekam er Post von einem Anwalt. Jemand aus dem Hostel, so hieß es in dem Schreiben, habe Urheberrechte verletzt, als er den Film aus dem Internet lud. Bezahlen sollte Röcker. Schließlich war die Straftat auf seinen Anschluss zurückzuführen. Röcker reagierte sofort – und überwies die geforderte Summe.

"Man kann sich wohl wehren", sagt er heute. Damals wusste er das nicht.

Der Fall des "Backpacker" ist keine Ausnahme. Erst kürzlich wurde bekannt, dass es in zwei Cafés, dem "Oberholz" in Mitte und dem "Provinz-Café" in Treptow, Ärger wegen Surfern gab, die illegal Musik heruntergeladen und geschützte Filme geschaut hatten. Viel gravierender ist das Problem jedoch dort, wo sich Gäste länger aufhalten: in Hotels und Jugendherbergen. So verzeichnet der Hotelverband Deutschland (IHA) "vermehrt Abmahnungen gegen Hotels wegen Urheberrechtsverletzungen, welche von Gästen begangen wurden". Hoteliers sprechen von einer regelrechten "Abmahnindustrie" durch spezialisierte Anwaltskanzleien. Den Betreiber eines Internetanschlusses erreicht dann ein Schreiben mit drei Forderungen: die abgemahnte Datei vom Rechner löschen, einen Schadensersatz zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Selbst wenn der Empfänger seine Unschuld nachweisen kann, bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen – oft mehrere hundert Euro.

Von den Abmahnungen profitieren Internet-Service-Provider wie die Firma Hotsplots, die inzwischen das W-Lan im "Backpacker" betreibt. Jeder Gast muss sich nun im Hostel einen Papierschnipsel geben lassen, auf dem ein individueller Benutzername und ein Passwort stehen. Mit diesen Zugangsdaten meldet er sich vor dem Surfen auf der Plattform von Hotsplots an. Bei Verstößen taucht nun nicht mehr die IP-Adresse des Hostels auf, sondern die des Providers – und der ist bisher nicht im Visier der Abmahn-Kanzleien. Auf externe Anbieter setzen auch Luxushotels wie das "Grand Hyatt" am Potsdamer Platz. "Bisher hatten wir noch keinen Kontakt mit Anwälten", sagt Sprecherin Kerstin Riedel. Und auch die beauftragte Firma habe nichts Negatives über die Hotelgäste berichtet.

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