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Drogenhandel: Dealen im fahrenden Zug

Zwei Männer wurden nach Drogengeschäften in der U 8 verurteilt. Kein Einzelfall auf der Linie - sie ist ein beliebter Ort für Kriminalität. Doch hatten die Täter dort auch Jungs zum Verkauf animiert?

Die U-Bahn fuhr gerade Richtung Wittenau, als Dealer harte Drogen verkauften. Drei verpackte Heroinkügelchen gingen an jenem späten Vormittag im August an zwei Kunden. Das gaben gestern zwei junge Männer vor dem Landgericht zu. „Ich schäme mich“, sagte der Libanese Abdo E., ein wegen Rauschgifthandels vorbestrafter Familienvater von 25 Jahren.

1334 Dealer mit Heroin und Kokain erwischt

Drogenhandel in der U-Bahn ist in Berlin ein Massendelikt. Dies versucht die Polizei seit Juni 2007 mit einer Sonderkommission zu bekämpfen. Die Ermittler der „Sinod“ (Sicher im Nahverkehr ohne Drogen) machen seither Jagd auf die Rauschgifthändler in der U-Bahn. Als Dealer-Linie gilt vor allem die U 8; besonders rege gehandelt wird auf 17 der 24 Stationen dieser Nord-Süd-Verbindung. Aktuelle Zahlen, wie viele Drogenhändler die Soko-Fahnder seither ermittelt haben, konnte die Polizei am Donnerstag nicht nennen. 2006 hatte die Polizei 1334 Dealer in Zügen und auf Bahnhöfen erwischt. Verkauft werden vor allem Heroin und Kokain. In der Regel haben die Händler bei der Festnahme aber nur so geringe Mengen Rauschgift dabei, dass es für einen Haftbefehl nicht reicht. Am nächsten Tag stehen sie wieder am Bahnhof.

In dem Prozess ging es gestern auch um die Frage, ob die beiden Angeklagten zwei Jungen als Drogenverkäufer eingespannt haben. Von einem 13-jährigen und damit strafunmündigen Schüler sowie einem 15-Jährigen war die Rede. Beide wurden als Zeugen in den Saal gerufen. Der Ältere verweigerte die Aussage, um sich nicht möglicherweise selbst zu belasten. Der Jüngere, bei dem allerdings kaum kindliche Züge zu erkennen waren, gab sich ahnungslos. „Ich kann mich nicht erinnern, habe nichts getan“, sagte Ahmed (Name geändert), der nach eigenen Angaben noch keine 14 Jahre alt ist. Er soll schon über 30 Mal beim Dealen erwischt worden sein – allein, ohne Komplizen.

Ein Ende mit Haftstrafe

Der Angeklagte E. sagte, er habe vor dem Verkauf der zwei Kügelchen in der U-Bahn eine kleine Menge Heroin auf „Kommissionsbasis“ gekauft. Er habe sehr darunter gelitten, von Sozialhilfe zu leben und nicht selbst zum Unterhalt der Familie beitragen zu können.

Es sei nicht erkennbar, dass die beiden Angeklagten auf die Jungen eingewirkt haben, hieß es schließlich im Plädoyer des Staatsanwalts. So sahen es auch die Richter. Für den älteren Angeklagten endete das Dealen in der U-Bahn dennoch mit einer zweijährigen Gefängnisstrafe. Seine Vorstrafen waren dafür ausschlaggebend. Mit sechs Monaten Haft auf Bewährung kam der ebenfalls geständige Mitangeklagte davon. K. G./tabu

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