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Spreedreieck

© Mike Wolff

Drohender Baustopp: Ein Haus, das alles in den Schatten stellt

Das Spreedreieck wird ein teures Bau-Abenteuer. Der Senat versucht derzeit den Schaden zu begrenzen.

Die Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht war so krachend, dass Senat und Bezirk nichts anderes übrig blieb. Beide Verwaltungen verhandeln jetzt mit dem Kläger, der den Bebauungsplan für das sogenannte Spreedreieck am Bahnhof Friedrichstraße kippte. Eine außergerichtliche Einigung soll her. Wie die allerdings aussehen könnte, ist völlig unklar.

So lange die streitenden Parteien verhandeln, wird das Gericht nicht weiter urteilen. Es steht nämlich noch eine zweite Entscheidung am Spreedreieck an – die über die Baugenehmigung. Nach der Entscheidung über den Bebauungsplan, den das Gericht kippte, der aber die rechtliche Grundlage für die Baugenehmigung bildet, können sich alle Beteiligten ausrechnen, wie die Kammer entscheidet: für einen sofortigen Baustopp. Das will der Senat unbedingt verhindern.

Die Verwaltung ist beim Thema Spreedreieck einsilbig geworden. „Kein Kommentar“, sagt Sprecherin Petra Rohland knapp. Die Schelte des Oberverwaltungsgerichts (OVG) war zu deutlich. Mit den Bauplänen am Spreedreieck, auf dem der Hamburger Investor Harm Müller Spreer zwei in sich verschränkte gläserne Bürotürme errichten will, sieht die Kammer die „Grundsätze gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ gefährdet und – schlimmer noch – vermutet in ihrem Urteil, dass die „Grenze zum städtebaulichen Missstand erreicht oder gar überschritten sein könnte“. Außerdem habe die Verwaltung bei der Genehmigung der Baumasse geschummelt und zu viel zugelassen. Den Nachbarn bleibe nicht genügend Licht und Luft.

Da ist nichts mehr zu retten, das wissen die Behörden und suchen nach einem Ausweg. Derweil baut Müller-Spreer munter weiter, Ende des Jahres soll die Unternehmensberatung Ernst&Young einziehen. „Die Termine müssen eingehalten werden“, sagt Müller-Spreer. Im Falle eines Baustopps droht er, das Land mit Schadensersatzansprüchen „zwischen 50 und 100 Millionen Euro“ zu überziehen. Will die Behörde allerdings ihre Baugenehmigung zurückziehen oder nachträglich die Baumasse reduzieren, droht er das Grundstück, in dem ein riesiges Bauloch klafft, an das Land zurückzugeben. Plus Schadensersatz, versteht sich.

Die Opposition im Abgeordnetenhaus fordert schon jetzt Konsequenzen: „Das Gericht hat gezeigt, dass politisches Baurecht deutliche Grenzen hat“, sagt Andreas Otto, baupolitischer Sprecher der Grünen. Für ihn ist die Baugeschichte am Spreedreieck „von Anfang an schiefgelaufen“. Der Senat hätte viel früher intervenieren müssen. Die Verantwortung sieht Otto bei Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Die Finanzverwaltung habe dem Land zwar das Grundstücksdilemma eingebrockt, die große Baumasse habe aber Junge-Reyer genehmigt.

Der Anwalt des Klägers, Martin Fleckenstein, lehnt sich derweil zurück: „Wir haben erreicht, was wir wollten. Der Bebauungsplan ist weg und in der Folge kippt über kurz oder lang auch die Baugenehmigung.“ Gestern Abend traf er sich mit Vertretern der Senatsverwaltungen und des Bezirks zu einem weiteren Gespräch: Ergebnis offen. Nur so viel lässt Fleckenstein durchblicken: „Entweder wird die Baumasse am Spreedreieck verringert, oder es muss eine Kompensation für unseren Mandanten geben.“ Also Schadensersatz.

Wie es ausgeht, am Spreedreieck, ist also noch nicht klar. Nur eines scheint sicher: Dieses Bau-Abenteuer wird für das Land sehr teuer.

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