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DSDS im TV, Prozess in Berlin: Daniel Küblböck wegen Fahrerflucht vor Gericht

Wenn das kein Timing ist: Im Fernsehen läuft gerade die neue DSDS-Staffel, da macht ein Teilnehmer der ersten Stunde von sich reden: Sänger Daniel Küblböck. Allerdings nicht ganz freiwillig. Denn er stand vor Gericht.

Etwas blondiert, ein dunkles Hemd und ein seriöses Auftreten: Daniel Küblböck stand vor einem Verkehrsrichter freundlich Rede und Antwort. Unfallflucht nach einem Blechschaden soll er begangen haben. Der Musiker, der vor zwölf Jahren als schriller Paradiesvogel der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ bekannt wurde, widersprach höflich: „Ich habe von dem Unfall nichts bemerkt, die Musik in meinem Auto war laut.“

Es geschah am 17. April vorigen Jahres in Charlottenburg. Der Musiker, der sich nach einer Adoption durch eine Immobilien-Millionärin Daniel Kaiser-Küblböck nennt, war auf dem Weg zu einem Geschäftsessen. Er parkte am Savignyplatz mit einem Kia-Geländewagen vorwärts ein. Dabei erwischte er einen BMW und hinterließ eine Schramme. Er stieg kurz aus und fuhr dann weg. Für eine Augenzeugin sah es wie eine Fahrerflucht aus.

Küblböck ist nicht vorbestraft, aber als Autofahrer bereits aufgefallen. Er war im Jahr 2004 in einen mit Gurkengläsern beladenen Lastwagen gerast und wurde schwer verletzt. In den letzten zwei Jahren erhielt er zwei Geldstrafen, weil er zu schnell unterwegs war. Als sich die Versicherung wegen der rund 2000 Euro teuren Schramme am BMW meldete, lief alles reibungslos. „Wenn ich es gewesen bin, übernehme ich den Schaden“, sagte er und fiel zwei Monate später aus allen Wolken, als ihm die Justiz schrieb.

Der Richter widerspricht der Staatsanwältin

Küblböck sagte: „Ich bin in eine Lücke, stieg dann mit einem Fuß aus, merkte aber, dass es ziemlich eng war.“ Aus Sorge, ihm könnte jemand eine Autotür gegen seinen Wagen hauen, sei er wieder raus aus der Lücke. „Ich suchte mir ein paar Meter weiter einen Parkplatz.“

Die Staatsanwältin war nicht überzeugt. Sie verlangte 3000 Euro Strafe und ein halbes Jahr Führerscheinsperre. Der Richter urteilte: „Der Vorwurf lässt sich nicht beweisen.“ Ein derartiger Streifschaden sei nicht zwingend zu bemerken. Was Küblböck schilderte, sei nachvollziehbar: Freispruch auf Kosten der Landeskasse.

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