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Kommunikativ. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat bei der „Berliner Morgenpost“ angerufen, als die Staatsanwaltschaft dort zur Durchsuchung schritt. Er habe damit eine Eskalation vermeiden wollen.

© dapd

Durchsuchung bei der "Morgenpost": Bei Anruf Razzia

Opposition und Journalistenverbände kritisieren die Durchsuchung von Büro und Wohnung eines Journalisten der „Morgenpost“. Am Freitag wurde bekannt, dass Justizsenator Heilmann den Chefredakteur während der Durchsuchung informiert hatte.

Die kürzlich erfolgte Razzia in der Redaktion der „Berliner Morgenpost“ hat zahlreiche Proteste ausgelöst. Neben massiver Kritik von Journalistenverbänden hat der Axel-Springer-Verlag, zu dem die Zeitung gehört, Rechtsmittel gegen den Einsatz vom Mittwoch eingelegt. Ein „Morgenpost“-Reporter steht im Verdacht der Beamtenbestechung, deshalb hatte sich die Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung von Büro und Wohnung des Journalisten entschlossen – ein wegen der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit brisanter Vorgang.

Das sah man offenbar auch in der Justizbehörde so: Am Freitag wurde bekannt, dass Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zeitgleich zur Razzia den Chefredakteur der „Morgenpost“, Carsten Erdmann, informiert hatte. Eine Sprecherin von Heilmann bestätigte dies. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft habe wegen der Brisanz des Falles um einen solchen Anruf gebeten, sagte sie. Heilmann habe in dem Gespräch den Einsatz erklärt, auch um eine Eskalation zu vermeiden, schließlich sei der besondere Schutz von Redaktionen ein hohes Gut, hieß es zur Begründung. Zu Details des Telefonats äußerten sich weder Justizverwaltung noch Springer-Verlag. Ein Richter hatte die Durchsuchung genehmigt.

In Justizkreisen hieß es am Freitag, man habe stichhaltige Hinweise darauf, dass der Journalist „tatsächlich Geld“ geboten habe, um an vertrauliche Informationen zu kommen. Nur eine solche Tat kann Juristen zufolge eine Razzia in einer Redaktion rechtfertigen, denn selbst klassifiziertes Material aus Behörden dürfen Journalisten verwenden – untersagt ist ihnen, durch Bestechung in seinen Besitz zu gelangen. Wie berichtet, wird der Journalist verdächtigt, einem Fahnder des Landeskriminalamtes (LKA) Geld für vertrauliche Informationen gezahlt zu haben, sagte Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft. Bei dem LKA-Beamten soll es sich um jenen Mann handeln, der schon mit anderen Journalisten in diesem Mai über das bevorstehende Verbot von Hells-Angels-Gruppen gesprochen haben soll. Er war deshalb kürzlich im LKA versetzt worden. Bei der Auswertung seiner Unterlagen sei man dem Vernehmen nach auf den Namen des „Morgenpost“-Reporters gestoßen. Am Mittwoch wurde daraufhin der Laptop und ein Handy des Journalisten beschlagnahmt. Weil der Axel-Springer-Verlag der Durchsuchung widersprochen habe, würden die beschlagnahmten Datenträger derzeit nicht ausgewertet. Demnächst wird ein Richter darüber entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat sich außerdem Rechnungen aushändigen lassen, um Aufschluss über eventuelle Zahlungen an den LKA-Beamten zu erhalten. Bei ihm sollen zuvor Quittungen gefunden worden sein.

Für den Einsatz interessiert sich auch die Opposition. Die Razzia werde wohl im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses kommenden Mittwoch besprochen, sagte Dirk Behrendt von den Grünen. Ob der Anruf des Senators politisch unklug war, weil er laufende Ermittlungen flankierte, kommentierte am Freitag niemand. „Unabhängig davon, warum Heilmann in der Redaktion angerufen hat, bleibt die Durchsuchung unverhältnismäßig“, sagte Alexander Fritsch vom Deutschen Journalisten-Verband dem Tagesspiegel. Ein Sprecher des Axel-Springer-Verlages bestritt den Bestechungsvorwurf: „Wir zahlen nicht für Informationen.“ Auch die Gewerkschaft Verdi nannte den Einsatz „vollkommen unverhältnismäßig“. Anscheinend stehe die Polizei nach der Panne bei den Rockerverboten so unter Druck, einen „Maulwurf“ präsentieren zu können, „dass sie vollkommen über das Ziel hinausschießt“.

Redaktionen genießen durch die verfassungsrechtlich verankerte Pressefreiheit besonderen Schutz. Im März hatte der Bundestag einem Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit zugestimmt, um das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 umzusetzen. Das Verfassungsgericht hatte die Durchsuchung der Redaktion des „Cicero“-Magazins 2005 wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen des Bundeskriminalamts für rechtswidrig erklärt.

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