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Berlin: Ehemaliger LKA-Chef angeklagt

Die so genannte Dolmetscheraffäre hat für den ehemaligen Chef des Landeskriminalamtes (LKA), Hans Ulrich Voß, ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Vorteilsannahme erhoben.

Die so genannte Dolmetscheraffäre hat für den ehemaligen Chef des Landeskriminalamtes (LKA), Hans Ulrich Voß, ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Vorteilsannahme erhoben. Voß soll zu Gunsten der Polizei ComputerLeihgaben von zwei Dolmetschern angenommen haben. Vor allem der Türkisch-Dolmetscher Kemal E. hatte dem LKA großzügig Technik unentgeltlich für den Dienstgebrauch zur Verfügung gestellt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte die Innenverwaltung die Leihgabe aber ausdrücklich genehmigen müssen.

Zwischen November 1998 und Dezember 2000 soll Kemal E. für verschiedene Dienststellen Computer im Wert von knapp 140 000 Mark geliefert haben. Als er sich wegen falscher Abrechnungen gegenüber der Polizei später vor dem Berliner Landgericht verantworten musste, hatte er erklärt, er habe mit seiner Leihgabe der harten Konkurrenz unter den Dolmetschern entgegentreten wollen. Tatsächlich war er beim LKA gut im Geschäft: Zwischen 1998 und 2000 soll er Übersetzungsaufträge für 1,4 Millionen Mark erhalten haben. Im August 2003 wurde er wegen Betruges zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er sich durch „Luftabrechnungen“ rund 450 000 Euro erschlichen haben soll. Das Berliner Landgericht muss nun entscheiden, ob der Prozess gegen Voß eröffnet wird. Vorteilsannahme kann mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. K. G.

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