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Ehepaar Sarrazin: Ex-Finanzsenator beklagt Verleumdung seiner Frau

Eltern bekräftigen die Vorwürfe gegen Ursula Sarrazin und kritisieren die Schulaufsicht. Ein ehemaliger Vorgesetzter der Lehrerin erinnert sich an "gewisse Probleme" in Mainz.

Als „Verleumdung“ hat Berlins ehemaliger Finanzsenator Thilo Sarrazin die jetzt wiederholten Vorwürfe gegen seine Frau aus den Jahren 2002 und 2009 zurückgewiesen. Alles sei „frei erfunden“, sagte er in Bezug auf die Darstellung eines Vaters, er sei 2009 vom Amt des Elternvertreters an der Reinhold-Otto- Schule zurückgetreten, um Konflikten mit der Lehrerin Ursula Sarrazin aus dem Wege zu gehen. Elternproteste an der Reinfelder Schule im Jahr 2002 bezeichnete Thilo Sarrazin als „Mobbing einer bestimmten Gang“.

Wie berichtet, hatten sich Eltern schon 2002 mit massiven Beschwerden an die Schulaufsicht gewandt. Als Frau Sarrazin dennoch Lehrerin in der fünften Klasse bleiben sollte, meldete ein Großteil der Eltern seine Kinder vor den Sommerferien ab. „Wir meldeten sie erst wieder an, als uns zugesichert wurde, dass sie eine andere Lehrerin bekommen“, bestätigen mehrere Mütter. Während Thilo Sarrazin von einer „Gang“ spricht, berichtet eine Lehrkraft: „Das war keine Gang, sondern fast die ganze Klasse“.

Unterdessen fragen sich immer mehr Eltern, ob die Verwaltung auf die Vorwürfe konsequent genug reagiert hat. „Wir waren sehr hilflos“, beklagt sich eine Mutter. Die Abmeldung der Kinder sei das letzte Mittel gewesen, nachdem monatelange Gespräche und Beschwerden folgenlos geblieben seien. Sie sei noch immer entsetzt darüber, „wie schlecht das System arbeitet“: Es gebe keine Mechanismen, um Schulen in derartigen Situationen zu helfen. Damals sei das Problem nur dadurch gelöst worden, dass Frau Sarrazin freiwillig die Schule gewechselt habe.

Tatsächlich ist es sehr schwierig, Lehrer gegen ihren Willen zu versetzen oder ihnen gar zu kündigen, wenn die Anschuldigungen nicht gerichtsfest bewiesen werden können – was bei Grundschülern als Zeugen schwierig ist. In Paragraf 106 des Schulgesetzes ist lediglich festgelegt, dass die Schulaufsicht eingreifen kann, wenn es „zur rechtmäßigen, sachgerechten oder geordneten Durchführung von Unterricht und Erziehung .... oder bei schwerwiegenden Mängeln in der Qualität der pädagogischen Arbeit, geboten ist“.

Auch mit der „Störung des Schulfriedens“ lässt sich nicht so einfach argumentieren, denn er ist juristisch ebenfalls schwer zu fassen. Allerdings gibt es beispielsweise ein Gerichtsurteil des OVG Lüneburg (5 ME 215/09), in dem es heißt: „Ein innerdienstliches Spannungsverhältnis, das seinen Ausdruck in einer vielschichtigen Beschwerdesituation findet, stellt einen dienstlichen Grund für eine Versetzung dar, unabhängig davon, wer an der Entstehung des Spannungsverhältnisses die Schuld trägt.“ Wie berichtet, hatte Günter Peiritsch, Elternsprecher auf Bezirks- und Landesebene, Frau Sarrazin „Störung des Schulfriedens“ vorgeworfen. Die Bildungsverwaltung prüft jetzt die aktuellen „wechselseitigen Vorwürfe“, um den „gestörten Schulfrieden wiederherzustellen“. Wie lange das dauern wird, ist ungewiss.

Ursula Sarrazins ehemaliger Vorgesetzter, der inzwischen pensionierte Leiter der Grundschule Mainz-Laubenheim, Georg Baumann, hat die Lehrerin aus den neunziger Jahren als eine „sehr couragierte, eigenwillige, selbstbewusste und sehr fordernde Frau“ in Erinnerung. Es habe zwar „gewisse Probleme“ mit Eltern gegeben, die seien aber „nie eskaliert“, weil er sie „gemäßigt“ habe.

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