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"Ehrenmord": Familie des Opfers bekommt kein Sorgerecht

Die Familie der im Februar 2005 ermordeten Deutsch-Türkin Hatun Sürücü bekommt nicht das Sorgerecht für deren minderjährigen Sohn Can. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg lehnte einen Antrag der Schwester ab.

Berlin - Der Fall des so genannten Ehrenmordes an Hatun Sürücü hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Integration von Ausländern ausgelöst. Die 23-jährige Mutter eines damals fünfjährigen Jungen war am 7. Februar 2005 in Tempelhof durch drei Kopfschüsse getötet worden.

Nach Überzeugung des Landgerichts Berlin hatte der jüngste Bruder den westlichen Lebensstil der Schwester als "Kränkung der Familienehre" empfunden. Zwei weitere ebenfalls der Tat angeklagte Brüder Sürücüs wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Urteil mit der Revision angefochten.

Schwester Hatuns wollte Vormundschaft

Nach Beendigung des Strafprozesses hatte die Schwester der Getöteten am 28. April 2006 beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg die Vormundschaft für das Kind beantragt. Zu diesem Zeitpunkt war für das Kind bereits ein anderer Vormund bestellt worden.

Das Gericht entschied nun, dass eine Übertragung der Vormundschaft für den Sohn Can auf Hatuns Schwester nicht dem Willen der verstorbenen Mutter entspreche. Diese habe gegenüber Dritten erklärt, dass sie - sollte ihr etwas zustoßen - nicht wolle, dass ihr Sohn bei ihrer Familie aufwachse. Zum anderen war das Vormundschaftsgericht der Auffassung, dass es mit dem Kindeswohl nicht vereinbar sei, den Jungen nach nunmehr eineinhalb Jahren aus dem inzwischen vertraut gewordenen Umfeld herauszunehmen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Landgericht möglich. (tso/AFP)

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