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Ehrenmordprozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Berlin - Kurz nach dem Urteil im Prozess um den so genannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Das Berliner Landgericht hatte Hatun Sürücüs 20-jährigen Bruder am Donnerstag als Todesschützen zu neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine Brüder im Alter von 25 und 26 Jahren wurden freigesprochen.

Die Anklage hatte zwei Mal lebenslange Haftstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes sowie neun Jahre und acht Monate Jugendstrafe für den zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten gefordert. Nach Überzeugung des Staatsanwalts hat einer der älteren Brüder die Waffe besorgt, der andere habe Schmiere gestanden. Laut Gericht war die Beweislage zu bruchstückhaft für eine Verurteilung. (tso/dpa)

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