zum Hauptinhalt

Berlin: Eigeninitiative wird bestraft

Fördervereine zur Beschaffung von Schulbüchern stehen vor unerwarteten Problemen. Verlage geben keine Rabatte

Bei der kostengünstigeren Beschaffung von Schulbüchern für ihre Kinder müssen Eltern mit größeren Problemen rechnen als gedacht. Zum einen wollen die Finanzämter die für diesen Zweck gegründeten Fördervereine zur Anschaffung von Büchern nicht als gemeinnützig anerkennen. Dadurch unterliegen die Vereine der Gewerbe- und Umsatzsteuer. Zum anderen werden auf Grund der Buchpreisbindung Schulbuchverlage keine Rabatte gewähren, wenn die Bücher bei Sammelbestellungen überwiegend mit Elterngeldern finanziert werden.

Nachdem das Abgeordnetenhaus wenige Wochen vor den Ferien beschlossen hatte, die Eltern mit bis zu 100 Euro an den Kosten für Schulbücher zu beteiligen, waren an vielen Schulen Eltern aktiv geworden, über Fonds die Beschaffung billiger zu gestalten. Man legte einen bestimmten Betrag fest – meist in Höhe von 40 bis 60 Euro – den Eltern an einen bereits bestehenden Förderverein oder an einen extra gegründeten Schulbuchverein zahlen konnten. Der Verein sollte entweder selber Bücher beschaffen oder aber, wie mehrheitlich praktiziert, das Geld zweckgebunden an das Schulamt weiterreichen. Dieses sollte dann die Lehrmittel für die Schulen besorgen. Über diese Sammelbestellungen wollte man sich Rabatte sichern, die Verlage den Schulämtern in Höhe von bis zu 15 Prozent gewähren.

Wenn die Ämter die Bücher über Elterngelder finanzierten, seien diese Rabatte nicht zulässig, sagt Rechtsanwalt Dieter Wallenfels, der die Interessen der Verlage vertritt. Nach dem Preisbindungsgesetz sei dies nur möglich, wenn die Bücher „überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert“ werden. Vereine seien ohnehin nicht rabattberechtigt. Sie könnten nur Ermäßigungen erhalten, wenn der Verlag diese bei bestimmten Mengen vorsieht.

Inzwischen haben verschiedene Schulbuchvereine die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt für Körperschaften beantragt. Diese wird aber nach Aussage von Konrad Werpuschinski, dem Sprecher der Oberfinanzdirektion, nicht anerkannt werden. Da diese Vereine dazu dienten, Bücher billiger zu beschaffen, könne kein gemeinnütziger Zweck erkannt werden, sagte Werpuschinski. Somit wäre der Verein voll steuerpflichtig.

Die Senatsbildungsverwaltung hält sich aus diesen Problemen heraus. Unterstützung oder Beratung erhalten die Eltern nicht. „Wir haben ein anderes Verfahren gewollt, dass nämlich Eltern anhand einer Liste Bücher direkt beschaffen und diese dann auch ihr Eigentum sind“, sagt Verwaltungssprecher Thomas John. Man habe sich der Idee der gemeinsamen Beschaffung durch Fördervereine jedoch nicht verschließen wollen. „Nur müssen die Eltern und jeder Verein selber sehen, was rechtlich möglich ist“, sagt John. Noch im Juni hatte der zuständige Abteilungsleiter in der Bildungsverwaltung, Ludger Pieper, die Idee als „wunderbar“ bezeichnet, Bücher über die Fördervereine anzuschaffen – ohne jedoch auf steuerrechtliche Schwierigkeiten und die Rabatt-Probleme hinzuweisen.

Auch den Bezirken hat die Schulverwaltung keine Empfehlung gegeben, wie Bücher mit den Vereinsgeldern angeschafft werden können: „Da sind die Bezirke souverän.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false