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Berlin: Ein allzu luftiger Pralinen-Schatz

„Lindt“ muss für Mogelpackungen 33 000 Euro an Justizkasse zahlen

Die orientalisch anmutenden PappSchatztruhen aus dem Pralinen-Sortiment „1001 Weihnachtsträume“ der Saison 2000 waren Mogelpackungen. So sah es gestern das Amtsgericht Tiergarten. Weil die Verpackungsgröße mehr Süßes erwarten ließ, als tatsächlich zu vernaschen war, gab es für den Süßwarenhersteller „Lindt & Sprüngli“ eine unangenehme Bescherung: 33 000 Euro muss die Firma an die Justizkasse zahlen. Dieser Betrag entspreche dem zu Unrecht erzielten Gewinn mit den Packungen, hieß es im Urteil.

Einem Berliner war im Dezember 2000 der Appetit vergangen. Er schaltete die Stiftung Warentest ein. Das Corpus Delicti landete beim Eichamt, das dem verärgerten Verbraucher zustimmte. Bei korrekter „Befüllung“ hätten es 30 Prozent mehr Pralinen sein müssen, hieß es. Nach den Vorschriften sind nämlich pro Gramm Praline höchstens sechs Milliliter Verpackungsvolumen zulässig. Bei der Schatztruhe, die längst nicht mehr auf dem Markt ist, stellte das Eichamt ein Verhältnis von 1 zu 7,8 fest.

Vertreter der Firma mit Sitz in Aachen sprachen nun im Prozess um einen Verstoß gegen das Eichgesetz von einem „Zweitnutzen“ einer solchen Papp-Schachtel oder einer aufwendig gestalteten Dose als schönes Behältnis. Zudem sei auf jedem Produkt des Hauses auch der genaue Inhalt erkennbar. Den Streit um eine ebenfalls beanstandete Pralinen-Blechdose stellte das Gericht ein. Zunächst hatte die Justiz von „Lindt & Sprüngli“ 650 000 Euro verlangt. K.G.

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