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Berlin: Ein Anruf vom Richter – und der Bus darf in die Umweltzone

Unternehmer wollte klagen, doch Behörde lenkte ein und erteilte Ausnahmegenehmigung. Jetzt hat er 18 Monate Ruhe

Nur der Anruf eines Richters bei der Straßenverkehrsbehörde verhalf dem 52-jährigen Busunternehmer Peter Schöppner jetzt zu einer Ausnahmegenehmigung für Fahrten mit seinem Reisebus in die Umweltzone. Die Behörde hatte Schöppners Antrag vorher abgelehnt, nach seinen Angaben mit der Begründung, für Reisebusse, die die Abgasnormen nicht erfüllen, gebe es generell keine Ausnahmegenehmigungen.

In seiner Verzweiflung suchte Schöppner sofort das Verwaltungsgericht auf, um den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu stellen. So weit musste es aber gar nicht kommen, denn nach dem Anruf des Richters bei der Behörde in Friedrichshain-Kreuzberg stellte sich heraus, dass der von der Umweltverwaltung herausgegebene Leitfaden Ausnahmen in Härtefällen auch für Reisebusse zulässt. Dies bestätigte auf Anfrage des Tagesspiegel auch die Sprecherin der Verwaltung, Marie-Luise Dittmar.

Seine Existenzsorgen ist Schöppner aber noch nicht los geworden. Die Ausnahmegenehmigung gilt längstens für 18 Monate. Wenn es dann immer noch keinen Rußfilter für seinen Bus mit Baujahr 1992 gebe, wäre er mit seinem Kleinunternehmen am Ende. Ein neues Fahrzeug könne er sich derzeit nicht leisten, sagt er. Und in seinen Bus habe er auch bereits erheblich investiert; unter anderem in einen neuen Motor und eine neue Achse. 25 Jahre könne ein solcher Reisebus verkehrssicher im Einsatz sein, ist Schöppner überzeugt. Nur die fehlende Feinstaub-Plakette bringe das Ende für sein Fahrzeug.

Filter müssten aber auch bezahlbar sein, sagt Schöppner weiter. Preise um die 6000 Euro könne er zahlen, die doppelte Summe könne er dagegen nicht aufbringen. Ob er damit erneut zu einem „Härtefall“ würde, ist ungewiss. Denn wenn es Filter gebe, sei es Pflicht für die Halter, diese auch einzubauen, wenn sie in einer Umweltzone fahren wollten, sagte Dittmar.

So lange haben die Eigentümer von Reisebussen – wie auch von Lieferwagen, die in vielen Städten unterwegs sind – ein weiteres Problem. Die Ausnahmegenehmigung, die mehrere hundert Euro kosten kann, gilt nur für die Stadt, in der sie beantragt worden ist. Während die Plaketten, die das Fahren erlauben, bundesweit gelten, habe die Bundesregierung eine solche Regelung bei den Ausnahmegenehmigungen versäumt, sagte Dittmar. Ob hier wie bei den zunächst vergessenen Autos mit US-Katalysator nachgebessert wird, ist ungewiss.

Fest steht nur, dass nach Berlin, Dortmund, Hannover und Köln weitere Städte Umweltzonen einführen – unter anderem München und Stuttgart sowie Augsburg, Freiburg, Heidelberg, Reutlingen und Tübingen. Klaus Kurpjuweit

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