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Berlin: Ein Bon für jede Büchse

Wie Einzelhandel und Kunden die Einführung der Einweg-Pfandpflicht erlebten

Stefanie Körner weiß schon, wie das funktioniert mit dem Dosenpfand. An der Kasse des Edeka-Marktes im Bahnhof Friedrichstraße drückt sie dem Kunden mit der Cola-Dose einen Kassenbon in die Hand. „Hier ist das Pfand ausgewiesen“, erklärt sie ihm. „Den Beleg müssen Sie vorweisen, wenn Sie die leere Dose wieder abgeben wollen. Das geht aber nur in dieser Filiale. Sonst bekommen Sie das Pfandgeld nicht zurück.“ Der junge Mann am Kassenlaufband, der nach der Silvesternacht in Berlin zurück nach Oranienburg reist, hat wenig Hoffnung, den gezahlten Aufpreis jemals wieder zu bekommen. „Das ist doch Schwachsinn“, sagt er, „ich komme vielleicht in zwei Monaten wieder hierher. Soll ich die Dose und den Kassenbon so lange aufbewahren?“

„Echte Pfandskerle“ – sprachspielerisch bewarb der Coca-Cola-Konzern zur Jahreswende seine Einwegverpackungen, für die seit dem 1. Januar das Dosenpfand gilt. 25 Cent mehr kostet die Einweg-Erfrischung mit Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Getränken, ab 1,5 Litern Inhalt werden 50 Cent fällig. Bis zu 20 Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Umweltschutz sind nach Auskunft der Behörde in den nächsten Tagen im gesamten Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Pfandpflicht zu kontrollieren. Pfandboykotteuren drohen hohe Geldbußen. „Eine Riesenschweinerei“ sei das, findet Horst Halbig. Die Rücknahmepflicht des Leergutes bedeute zusätzlichen Aufwand für seine Mitarbeiter, erklärt der Edeka-Filialleiter. „Es ist nicht Ordnung, das auf den Handel abzuwälzen. Stattdessen hätte man besser eine Dosensteuer einführen sollen. Da kann der Kunde ebensogut entscheiden, ob er den Aufpreis zahlen will oder nicht.“

„Ihre BP Tankstelle informiert“, heißt es auf den Merkblättern, die am Neujahrsmorgen am Kassentresen an der Yorckstraße in Schöneberg zum Thema Dosenpfand ausliegen. Die Kunden erfahren, dass sie für Einweg-Glas, so genannte PET-Kunststoffflaschen sowie Alu- oder Weißblech-Dosen Pfand entrichten müssen. „Die Pfanderstattung erfolgt ausschließlich für Verpackungen, die nachweislich hier gekauft wurden“, heißt es. Als Beleg gilt der Kassenbon. „Wir sind uns dessen bewusst, dass diese Lösung im Sinne der Kundenorientierung nicht optimal ist, sehen uns aber zurzeit außerstande, Ihnen eine praktischere Lösung anzubieten“, lässt der Ölkonzern seine Kundschaft wissen. Auch Benjamin Döring, Kassierer im BP-Shop, sieht das Problem: „Wer kommt schon zur selben Tankstelle, um seine leeren Dosen wieder abzugeben.“ Was mit den eingesammelten Einwegverpackungen geschieht, weiß Döring nicht so genau. „Ich nehme an, die werden abgeholt. Oder sie landen in der gelben Tonne.“

Noch fehlt ein bundeseinheitliches Rücknahmesystem, das spätestens ab 1. Oktober funktionieren soll. Erst dann müssen Dosen und Einwegflaschen an jeder Verkaufsstelle auch wieder zurückgenommen werden, egal wo sie erworben wurden. Bis dahin behilft sich Kioskbesitzer Ekrem Koç in seinem Zeitungsladen „Metropolitas“ in der Schöneberger Bülowstraße mit Notizzetteln. Sie gelten als Pfandbons, wenn Koç seinen Firmenstempel aufgedruckt und die Anzahl der gekauften Dosen oder Einwegflaschen mit Hand darauf verzeichnet hat. „Am liebsten würde ich ganz auf Mehrwegflaschen umsteigen“, sagt der Kioskmann. Doch für ein Leergutlager reiche der Platz in seinem Kiosk nicht aus.

Koç will jetzt abwarten, wie es mit dem Dosenpfand im Alltagsgeschäft läuft. „Notfalls kaufe ich nur noch Einwegverpackungen ohne Pfandpflicht.“ Ausnahmen gibt es genug, so genannte Tetra-Paks etwa bleiben, unabhängig vom Inhalt, von der Pfandpflicht verschont, ebenso wie Einwegflaschen mit Wein, Sekt, Spirituosen und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure. „Ich hoffe nur, dass ich nicht zu viele Kunden verliere.“

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