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Berlin: Ein gefährliches Spiel

Um faule Kredite im Wert von vier Milliarden Euro aufzufangen, ging die Bankgesellschaft voll auf Risiko

Von Sabine Beikler

Die Gründung der Bankgesellschaft Berlin lässt sich bis zur rot-grünen Koalition 1989/90 zurückverfolgen. Nach dem Mauerfall sollten die Sparkassen in West- und Ost-Berlin in eine Landesbank überführt werden, die es aber noch nicht gab. Die Große Koalition verfolgte diese Pläne ab 1991 weiter. Die neue Landesbank, die Sparkassen und die landeseigene Berliner Bank sollten unter ein gemeinsames Dach kommen.

Die offizielle Begründung dafür war die Stärkung des Bankenstandorts Berlin. Aber der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Bankenskandals geht im Abschlussbericht davon aus, dass der Zusammenschluss folgenden Zielen diente: „Das Land Berlin sollte von seinen Verpflichtungen, die kapitalschwache und konkursgefährdete Berliner Bank mit Eigenkapital auszustatten, entlastet werden.“ Und der neue Bankenkonzern sollte die günstigen Bedingungen der Geldbeschaffung der öffentlich-rechtlichen Landesbank (LBB) nutzen, für deren Finanzrisiken das Land jederzeit einstehen muss.

Um dieses Ziel zu erreichen, sei eine rechtliche Konstruktion gewählt worden, die von Anfang an „mit schwerwiegenden Fehlern und erheblichen Risiken behaftet war“. Den maßgeblich beteiligten Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Finanzen wirft der Untersuchungsbericht eine „unprofessionelle Vorgehensweise“ vor. Man habe sich hauptsächlich auf Gutachter und Wirtschaftsprüfer verlassen. Mit Details der Konzernbildung hätten sich weder die Senatspolitiker noch die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU und SPD näher beschäftigt.

Einer der wichtigsten Geburtsfehler: Die Not leidende Berliner Bank war mit einem viel zu hohen Buchwert in den Konzern eingegangen. Das zwang die Manager von Anfang an zu einer gewaltigen Expansion. Die Folge: Die Banker investierten massiv in das waghalsige gewerbliche Immobilienkreditgeschäft in den neuen Ländern und ab 1995 zunehmend in das Immobilienfondsgeschäft, „unter Inkaufnahme von erhöhten Risiken“.

Bei der Bewilligung von fragwürdigen Darlehen für riskante Bauprojekte oder Untenehmensgründungen in den neuen Ländern hatten die Vorstände der Banken leichtes Spiel. Der Ausschuss berichtet von einem „weitgehenden Versagen des Risikocontrollings und Risikomanagements“. Mehr noch: Erst nachdem die Bank im Jahr 2001 schon Kapitalspritzen des Landes erhalten hatte, war im Konzern ein übergreifendes System zur Einschätzung der Kredit-Risiken installiert.

Von der ersten Krise im Jahr 1996 steuerte das neue Management ab 1997 den Konzern an den Rand des Abgrunds. Denn von nun an wurde das Auslandsgeschäft aufgebaut, man stieg ins Investmentbanking ein und weitete das Geschäft rund um die Auflage geschlossener Immobilienfonds aus.

Auch das diente vor allem dazu: „Wertberichtigungen von fast vier Milliarden Euro“ abzudecken, die zwischen 1994 und 1999 aufgrund der hohen Risiken aus dem Kreditgeschäft entstanden waren. Die „offensive Kreditvergabepraxis“ trieb die Bank in die Enge. Als Beispiele für die später mit Verlusten in Millionenhöhe bezahlte Geschäftspraxis nennt der Ausschuss auch politisch erwünschte Großprojekte wie die Wasserstadt Oberhavel.

Der Druck, schnell hohe Umsätze mit Fonds zu produzieren, zwang auch dazu, Anlegern außergewöhnliche Garantien zu geben. Als sich ein Fonds, der weniger gut abgesichert war, nicht verkaufen ließ, wurde das „Rundum-sorglos-Paket“ kurzfristig aufgebessert. Heute haftet das Land deshalb für Risiken in Höhe von 21 Milliarden Euro.

Warnungen vor der drohenden Katastrophe gab es wiederholt: Der Ausschuss nennt eine Sonderprüfung der Bankenaufsicht über die Immobilienrisiken der LBB. Deren Ergebnisse wurden ebenso ignoriert wie bei der Gründung des Konzerns die Mahnungen des Rechnungshofes. Dieser hatte bereits den Finger auf die Wunde gelegt und auf die zentrale Frage der „Haftungsübernahme durch das Land“ für alle Risiken im Konzern hingewiesen.

Auch andere Frühwarnsysteme funktionierten nicht: Von 1994 bis 1999 gab es in den Abschlussberichten der Wirtschaftsprüfer keine Ausführungen zu Risiken aus dem Immobiliengeschäften. In den Berichten hieß es lediglich, dass ausreichend Rückstellungen vorhanden wären. Die Bankgesellschaft warf zum Beispiel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vor, ihre Sorgfaltspflichten in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre verletzt zu haben: Im Jahr 2004 einigte man sich nach Vergleichsverhandlungen auf eine Zahlung in Höhe von zwölf Millionen Euro an die Bankgesellschaft.

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