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Ein Gutschein als Dankeschön: Personalrätin wegen Korruption verurteilt

Ein 50-Euro-Gutschein für eine Parfümeriekette sorgte für einen Schuldspruch, der die Gemüter bewegen wird: Die Vorsitzende des Berliner Hauptpersonalrates wurde am Freitag der Vorteilsannahme schuldig gesprochen.

Eine Amtsrichterin verhängte gegen Benita H. eine Geldstrafe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro). „Sie hat für eine Diensthandlung eine Gegenleistung erhalten“, stand für die Richterin fest. Die 47-jährige Personalrätin hatte Freispruch verlangt.

Der Vorfall liegt drei Jahre zurück. Die Angeklagte war damals im Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf tätig und dort Leiterin der Bezirkszentralbibliothek. Sie soll wegen einer Bestellung von Laminiertaschen im Wert von etwa 1700 Euro mit einem Mitarbeiter eines Büroartikelherstellers telefoniert haben. Seitens der Firma aus Essen sagte ein Mitarbeiter, im Gespräch habe er den Gutschein erwähnt. „Das war ein Dankeschön an Stammkunden.“

Eine Durchsuchung bei dem Unternehmen brachte das Verfahren ins Rollen. In einem Vermerk tauchten Gutschein und der Name der Angeklagten auf. Als sie im Frühjahr 2010 erstmals wegen der Vorwürfe befragt wurde, habe sie „im Wesentlichen alles gestanden“, sagte ein Polizist. Ob sie ihre damalige Chefin über den Gutschein informiert habe, will der Beamte gefragt haben. „Nimm doch“, sei als Antwort gekommen, soll Benita H. erklärt haben. Reuig sei sie gewesen, habe ein Protokoll aber abgelehnt. Ein schriftlicher Beleg über die angebliche Aussage fehlt also.

Dass es den Gutschein gab, steht fest. Eine Angestellte sagte, sie habe ihn beim Sortieren der Post entdeckt und sofort zur damaligen Leiterin des Amtes Bildung und Kultur gebracht. Benita H., deren Name auf dem Schein gestanden habe, sei kurz darauf zur Vorgesetzten geladen worden. Diese aber erklärte im Prozess, sie könne sich an einen solchen Vorfall nicht erinnern. Das sah die Richterin kritisch.

Ob Benita H., für die der Vorwurf bisher keine dienstrechtlichen Folgen hatte, in Berufung geht, blieb zunächst offen.

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