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Berlin: Ein Urteil ist nicht das allerletzte Wort

Die möglichen Szenarien: Flugbetrieb könnte auch nach einem Schließungsbeschluss weiter gehen

Heute soll sich entscheiden, ob der Flughafen Tempelhof, wie von der Luftfahrtbehörde beschlossen, zum 31. Oktober 2007 geschlossen wird. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt dann die Klagen von mehreren Fluggesellschaften gegen die beabsichtigte Schließung. Wir stellen die möglichen Folgen vor:

SCHLIESSUNG WIRD BESTÄTIGT

Selbst wenn die Richter entscheiden, dass der Flugbetrieb aufgegeben werden darf, ist damit nicht zwangsläufig das Ende des Flughafens verbunden. Das Urteil würde nur bedeuten,dass der Flughafen geschlossen werden darf. Geschlossen werden muss er dann immer noch nicht, denn die Flughafengesellschaft könnte ihren Schließungsantrag auch danach noch jederzeit zurückziehen – bis zum 31. Oktober 2007. Sei es, weil sie den Flughafen vielleicht doch noch braucht, sei es, weil die Politik sich doch noch anders entscheidet, nachdem die Bahn jetzt beantragt hat, den Flugverkehr in eigener Regie weiterbetreiben zu wollen.

Die Flughafengesellschaft selbst hat daran kein Interesse, weil sie den Verkehr in Schönefeld und Tegel konzentrieren und Tempelhof als Verlustbringer loswerden will. Politisch war das Ende des Flugbetriebs in Tempelhof bereits 1996 festgelegt worden, als der damalige Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), der damalige Brandenburger Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) sowie der damalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) im so genanten Konsensbeschluss festgelegt hatten, Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI auszubauen und Tegel und Tempelhof zu schließen.

Während Berlin und Brandenburg von diesem Beschluss nicht abrücken wollen, hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für einen Weiterbetrieb ausgesprochen.Noch ist nämlich nicht klar, was nach einer Schließung aus dem Gelände und dem riesigen Gebäude werden soll. Einen Wettbewerb dazu, der zu kreativen Ideen führen könnte, hat es bisher nicht gegeben. Klar ist nur, dass der Senat aus dem Gelände einen öffentlichen Park, „Wiesenmeer“ genannt“, machen will, wobei umstritten ist, ob die Stadt eine solche Anlage braucht und ob sie sich einen weiteren innerstädtische Park, der größer als der Tiergarten wäre, leisten kann.

Für die Nutzung des Gebäudes haben sich mehrere Interessenten gemeldet. In die Öffentlichkeit gegangen sind bisher diejenigen, die bei ihren Konzepten einen weiteren Flugbetrieb zumindest für Geschäftsflieger vorsehen. Nach Tagesspiegel-Informationen liegen aber auch Ideen vor, die ohne Flugverkehr auskommen. Ihnen werden von einigen Experten sogar die besseren Chancen eingeräumt.

SCHLIESSUNG WIRD ABGELEHNT

Wenn die Richter den Flugbetrieb weiter zulassen, heißt das nicht, dass der Flughafen auf Dauer weiter betrieben wird. Das Gericht entscheidet nur, ob Tempelhof wie verfügt, zum 31. Oktober 2007 geschlossen werden darf. Hebt es den Schließungsbeschluss auf, muss die Flughafengesellschaft Tempelhof weiter betreiben. Sie könnte aber einen neuen Schließungsantrag stellen – der, wie bereits für Tegel, dann in Kraft tritt, wenn der BBI-Flughafen in Schönefeld eröffnet worden ist. Ein Weiterbetrieb würde die Flughafengesellschaft nach eigenen Angaben jährlich etwa zehn Millionen Euro kosten. Geld, das dann für den BBI-Ausbau fehle. Dort muss die Gesellschaft 440 Millionen Euro selbst aufbringen. Die Flughafengesellschaft wäre aber aus dem Schneider, wenn die Bahn, wie von ihr beantragt,den Flugbetrieb zum 30. Oktober 2007 übernehmen würde.

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