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Berlin: Eine Berlinerin ging mit einem Thailänder die Ehe ein, obwohl sie verheiratet war

Martina Elfriede M. aus der Kleinen Auguststraße in Mitte ist ein ziemlich einfacher Mensch.

Martina Elfriede M. aus der Kleinen Auguststraße in Mitte ist ein ziemlich einfacher Mensch. Sie trägt gern Bomberjacken und Leggins und hat sich ihr langes Haar rot gefärbt. Und die Vorladung zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ist für die 52-Jährige kein hinreichender Grund gewesen, sich besonders in Schale zu werfen. Frau M. hat ihr Geld lange Jahre als Köchin verdient, doch zuletzt lief es nicht mehr so gut, und darum bezahlt schon eine ganze Zeit das Sozialamt die Miete und den Lebensunterhalt. Die Angeklagte steht nicht zum ersten Mal vor Gericht: In ihrem Register finden sich Vorstrafen wegen Körperverletzung und Stromklau.

In der Anklageschrift ist von Bigamie die Rede und von Verstößen gegen das Ausländergesetz: Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hat Frau M. am 17. Oktober 1997 im Standesamt Mitte einen Mann aus Thailand geheiratet, obwohl sie bereits seit 1992 mit einem anderen Mann aus Thailand verheiratet war. Bei der Ausländerbehörde hat sie im Oktober 1997 behauptet, es handle sich um eine richtige Ehe mit gemeinsamer Wohnung und allem Drum und Dran. Dabei ging es dem "Ehemann" ausschließlich um eine Aufenthaltserlaubnis. Den Trauschein hat er sich ein hübsches Sümmchen kosten lassen. Die Angeklagte bestreitet das nicht, aber nach ihrem Gefühl fehlt da etwas in den Angaben. Mit dem ersten Mann, den sie vor acht Jahren in Dänemark geheiratet hat, ist nämlich etwas passiert. "Mein Mann hat sich umoperieren lassen, der ist jetzt selbst eine Frau", sagt sie. "Irgendwann wollten wir uns sowieso scheiden lassen", sagt sie und streicht sich die rote Mähne von der Schulter. "Ich bin in manchen Sachen sowieso nicht so", sagt sie und senkt den Kopf auf die Brust.

Die Beweisaufnahme fällt rekordverdächtig kurz aus und dauert gerade einmal knapp 20 Minuten. Ein paar Minuten Zeit nimmt sich die Staatsanwältin zum Nachdenken, dann plädiert sie auf eine Geldstrafe. "Die Angeklagte hat gestanden, dass es ein Fehler war, für Geld Leute zu heiraten, damit die eine Aufenthaltserlaubnis kriegen", sagt die Anklägerin. Der Richter klemmt sich die Akten unter den Arm und zieht sich zur Beratung zurück. Wenige Minuten später verhängt er eine Geldstrafe von 1700 Mark als Gesamtstrafe für die Bigamie und die Scheinehe. "Heiraten Sie noch einmal?", fragt er die Frau auf der Anklagebank. "Nee, ick bin erst mal bedient, wo darf ich abzahlen", sagt Frau M.

Michael Brunner

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