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Berlin: Eine Hand sucht die andere:Helfen Bund und Länder?

Wenn ein Bundesland unter einer extremen Haushaltsnotlage leidet, sind alle übrigen Glieder der bundesstaatlichen Gemeinschaft verpflichtet, finanzielle Hilfe zu leisten. Und zwar mit dem Ziel der „haushaltswirtschaftlichen Stabilisierung.

Wenn ein Bundesland unter einer extremen Haushaltsnotlage leidet, sind alle übrigen Glieder der bundesstaatlichen Gemeinschaft verpflichtet, finanzielle Hilfe zu leisten. Und zwar mit dem Ziel der „haushaltswirtschaftlichen Stabilisierung.“ 1988 zogen bereits Bremen und Saarland vor das Bundesverfassungsgericht, um Sanierungshilfen des Bundes einzuklagen – und bekamen vier Jahre später Recht. Zwei weitere Jahre gingen ins Land, bevor der Bund zahlte. 2004 laufen die Sonder-Bundesergänzungszuweisungen aus; allein Bremen erhielt insgesamt 8,5 Millionen Euro für die Haushaltssanierung. Mit mäßigem Erfolg.

Berlins Finanzsenator Sarrazin beauftragte im Frühsommer 2002 eine Anwaltskanzlei, ein Rechtsgutachten vorzubereiten, mit dem die Haushaltsnotlage juristisch wasserdicht begründet werden kann. Inoffiziell laufen längst Verhandlungen mit der Bundesregierung über zusätzliche Finanzhilfen. Der Senat will erreichen, dass Bund und Länder die Hauptstadt soweit entschulden, dass die jährliche Zinsbelastung im Landesetat auf das bundesdurchschnittliche Niveau sinkt. Rot-Rot muss aber damit rechnen, dass sich der Bund in Karlsruhe verklagen lässt. Bis ein Urteil gesprochen ist und – im Erfolgsfall – Geld fließt, schreiben wir nach Sarrazins Schätzung mindestens das Jahr 2006. Im schlimmsten Fall 2010. Schon bis 2006 steigt der Entschuldungsbedarf Berlins auf etwa 35 Milliarden Euro. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage, mit der in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist, ist ein strenger Konsolidierungskurs: Die öffentlichen Ausgaben müssen um mindestens drei Milliarden Euro verringert werden. za

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