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Berlin: Eine lange kriminelle Karriere

Die Akte des 16-jährigen Ken: stehlen, pöbeln und immer wieder Prügeleien

Mit Körperverletzung fing es an. Da war Ken M. (Name geändert) in der 2. Klasse der SüdGrundschule. Es gibt den ersten von sieben schriftlichen Tadeln in der Schule. Auch die folgenden Fälle, Prügeleien, Drohungen, Beschimpfungen, werden nicht polizeibekannt. Erst als Ken im November 1999 – er geht in die 4. Klasse – wieder einmal einen Mitschüler schlägt, platzt dessen Vater der Kragen. Erstmals ermittelt die Polizei gegen das Kind, das noch nicht strafmündig ist.

Schon im Frühjahr 1999 hatte die Grundschule Ken einen Verweis angedroht, Ende 1999 schicken die Großeltern ihren Zögling „freiwillig“ in die benachbarte Buschgraben-Grundschule. Nicht nur der Klassenlehrerin fiel damals ein Stein vom Herzen – sie war von dem Schüler längere Zeit telefonisch bedroht und beschimpft worden. „Er war nicht zimperlich“, sagt Rektor Michael Joachim von der Süd-Grundschule. „Er fiel durch sehr starke Aggressionen gegen Mitschüler und Lehrer auf“, auch Mädchen seien von ihm geschubst, geboxt, getreten worden. Und: „Er hatte mangelnde soziale Bindungen und zeigte wenig Einsicht. In 30 Jahren war es der zweite Schüler, der von der Grundschule verwiesen wurde.“

Doch Kens kriminelle Karriere ging weiter: 2001 gibt es je zwei Anzeigen wegen Körperverletzung und Beleidigung, 2002 zwei wegen Körperverletzung. Erst 2003 wird Ken strafmündig, nach der ersten „gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Mitschülers“ wird er erstmals verurteilt. „Kaum dass er strafmündig war, haben wir reagiert“, heißt es bei der Justiz. Wünschenswert wäre ein härteres Durchgreifen schon im Kindesalter gewesen. „Der Junge hätte in ein geschlossenes Heim gehört“, heißt es weiter – doch die gibt es nicht mehr in Berlin.

Der Jugendliche macht weiter – mit Sachbeschädigungen, Diebstahl, Beleidigung, weiteren Körperverletzungen. Im Frühjahr 2004 stiehlt er in einem Laden Bierdosen, wird erwischt und schlägt die Verkäuferinnen. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe, zwei Jahre zur Bewährung. Die Bewährung läuft noch, als Ken in einer Tankstelle einen Bundeswehrsoldaten zusammenschlägt und schwer verletzt. Da Ken M. in „geordneten Verhältnissen“ bei den Großeltern lebt, wird die U-Haft ausgesetzt gegen die Auflage, sich dreimal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Das erfüllt Ken brav – zuletzt zwei Stunden nach dem Mord.

Den soll Ken allein begangen haben. Derzeit gibt es keine Hinweise auf Mittäter oder Mitwisser. Warum er Christian die Kleidung auszog, ist weiter unklar. Ausgeschlossen sei ein sexuelles Motiv nicht, aber die Kripo hält es für unwahrscheinlich. Sperma wurde nicht an der Leiche gefunden. Aber ein Haar von Ken – die DNA-Analyse überführte ihn. Ha

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