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Berlin: Eine Planstelle für den Ex-Minister

Von Michael Mara Potsdam. Der Wiedereinstellung des sachsen-anhaltinischen Ex-Kultusministers Gerd Harms in den Landesdienst steht nichts mehr im Wege: Gegen die Stimmen der Opposition stimmte die Koalitionsmehrheit im Haushaltsausschuss einem Antrag des Bildungsministeriums zu, für Harms eine „zusätzliche Planstelle“ einzurichten, obwohl es dafür keinerlei Bedarf gibt.

Von Michael Mara

Potsdam. Der Wiedereinstellung des sachsen-anhaltinischen Ex-Kultusministers Gerd Harms in den Landesdienst steht nichts mehr im Wege: Gegen die Stimmen der Opposition stimmte die Koalitionsmehrheit im Haushaltsausschuss einem Antrag des Bildungsministeriums zu, für Harms eine „zusätzliche Planstelle“ einzurichten, obwohl es dafür keinerlei Bedarf gibt. Finanzministerin Dagmar Ziegler bestätigte auf Anfrage, dass damit die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen“ für die Wiedereinstellung von Harms geschaffen worden seien.

Wegen der Versorgungsaffäre war Manfred Stolpe kurz vor seinem Rücktritt als Ministerpräsident in die Schlagzeilen geraten. Der Hintergrund: Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin hatte das Kabinett am 7. Dezember 1998 dem damaligen Potsdamer Bildungs-Staatssekretär wegen des bevorstehenden Wechsels als Minister in die Regierung Höppner ein Rückkehrrecht nach Brandenburg mit vollen Versorgungsansprüchen garantiert. Gegen Warnungen der eigenen Fachleute, die, wie aus der Personalakte von Harms hervorgeht, ausdrücklich darauf hingewiesen hatten, dass Sachsen-Anhalt einer Übernahme der Versorgungsansprüche zustimmen würde, Brandenburg sie also gar nicht übernehmen müsste. Weil das Kabinett auf Stolpes Drängen Harms trotzdem alle Garantien gab, muss dem grünen Politiker in den nächsten fünf Jahren möglicherweise ein Ruhegehalt von 370 000 Euro gezahlt werden, denn eine Verwendung hat man für ihn derzeit nicht.

Stolpe hatte vor seinem Rücktritt zugesichert, dass „der Super-Gau nach menschlichem Ermessen nicht eintreten“ werde. Man prüfe, ob er im Landesdienst verwendet werden könne. Harms selbst sehe sich ebenfalls nach einem Job um. Finanzministerin Ziegler bestätigte das am Freitag: Harms bemühe sich „anderweitig um eine Stelle“. Bisher hat er aber offenbar keine gefunden, so dass das Land ihm ab August das Ruhegehalt zahlen muss. In dem Antrag des Bildungsministeriums an den Haushaltsausschuss des Landtages heißt es: Harms habe, nachdem er im Zuge der Regierungsneubildung in Sachsen-Anhalt aus seinen Ministeramt ausgeschieden sei, mit Schreiben vom 16. Mai um seine Rückversetzung als Staatssekretär zum Land Brandenburg gebeten. Damit das Land die seinerzeit gegebene rechtsverbindliche Zusicherung erfüllen könne, bestehe eine unabweisbare, auf andere Weise nicht zu befriedigende Notwendigkeit, eine zusätzliche Planstelle in der Besoldungsgruppe B 9 zu schaffen. Die PDS erklärte, dass damit die Versorgungsaffäre nicht beendet sei.

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