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Es war einmal ein Denkmal. Die getarnte Sendeanlage vor ihrem Abriss.

© promo

Denkmalschutz in Berlin: Baudenkmäler fallen Neubauten zum Opfer

In Westend wurde ein Baudenkmal entfernt. Bezirk und Senat stimmten dem Abriss der ehemaligen geheimen Sendeanlage aus den 1930er Jahren zu. Denn wer ein Denkmal hat und es verfallen lässt, darf es später auch abreißen lassen.

Zehntausend Wohnungen jährlich will der Senat bauen im Kampf gegen steigende Mieten. Und weil es schick ist, im Zentrum oder nahe dran zu leben, wächst der Druck auf weniger stark genutzte Grundstücke mit historischen Bauten. Sogar der Abriss von Denkmälern ist möglich, wenn man sie vorher verfallen lässt. Das zeigt ein Beispiel aus Westend.

An der Stallupöner Allee, unmittelbar am Grunewald, stand Anfang des Jahres noch ein Gebäudeensemble, das Anfang der 1930er Jahre errichtet wurde. Die Reichspost-Direktion hatte die geheime Sendeanlage errichtet, dazu eine Bunkeranlage sowie ein Wohnhaus für die Beschäftigten. Ab 1946, nutzten die Briten das Ensemble mit dem Sender BFN. Die Alliierten überließen das Denkmal 1954 dem Sender Freies Berlin. Der SFB und die Nachfolgeanstalt RBB sendeten bis 2006 von der Stallupöner Allee im Mittelwellenrundfunk.

Danach ging alles schnell: Der RBB verkaufte das Grundstück, der Käufer riss das Hauptgebäude ab und will eine zweigeschossige Villa mit zusätzlichem Staffelgeschoss bauen, die wohl drei Mal so viel wertvollen Wohnraum bieten dürfte. „Das Denkmalrecht ist hier ein stumpfes Schwert“, sagt der Stadtrat für Stadtentwicklung, Marc Schulte (SPD). Der Grundstückseigentümer habe nachgewiesen, dass die Sanierung des Baudenkmals „wirtschaftlich nicht zumutbar“ sei – und das ermächtige ihn zum Abriss. Der Keller sei feucht gewesen. Eine Sanierung hätte erhebliche Kosten verursacht. Ein Gutachten liege dem Bezirk vor. Das Risiko, im Fall eines Streits zu Schadensersatz verurteilt zu werden, sei zu groß gewesen.

Dem Abriss stimmte die Untere Denkmalschutzbehörde zu, die für den Bezirk zuständig ist . Und der Senat? „Die Abrissgenehmigung wurde im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt erteilt“, heißt es bei der Bauverwaltung. Auch das Landesdenkmalamt sehe hier eine „Unzumutbarkeit des Erhalts des Denkmals“.

Dass das ehrgeizige Bauprogramm von Senator Michael Müller schuld daran ist und nun eine Abrisswelle bei Baudenkmälern droht, weist man bei der Bauverwaltung zurück. „Nein, es erfolgt immer eine Einzelfallprüfung durch die Unteren Denkmalbehörden in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt“, so Sprecherin Petra Rohland. Allerdings weiß die Verwaltung auch nicht zu sagen, wie viele Baudenkmäler in den letzten Jahren der Abrissbirne zum Opfer fielen.

Ursprünglich sollte die Regelung zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit Erben baufälliger Denkmäler mit geringen Einkünften vor der Pleite schützen. Doch „geschützt“ werden nun eben auch Finanzinvestoren, die Denkmäler verfallen lassen, um sie abzureißen. Bezirksbaustadtrat Schulte sieht das durchaus kritisch. Zumal „das Gesetz auch jene bestraft, die pfleglich mit ihrem Baudenkmal umgehen“. So sei etwa eine Umgestaltung vom „Haus der Kirche“ am Karl-August-Platz verwehrt worden, weil die Bauten immer instandgehalten wurden. Nun dürfen das Studentenwohnheim und der Verwaltungsbau nicht angetastet werden, obwohl sie leer stehen und umgenutzt werden müssten.

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