Einflussnahme auf die Presse : Die verbotenen Bilder der Senatorin
06.01.2012 07:04 UhrEinschreiben an Privatadressen und Anwälte in eigener Sache
Ein beliebtes Mittel, Berichterstattung einzuschränken, sind die Einladungen zu sogenannten Hintergrundgesprächen. Anders als Pressekonferenzen, zu der alle Pressevertreter Zutritt erhalten müssen, sind Hintergrundgespräche zuweilen handverlesen zusammengestellt – Pech, wer dann unberücksichtigt bleibt. Der frühere Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) etwa wusste dieses Mittel einige Male zu nutzen.
Es bleibt aber dem früheren Senator und ehemals starken Mann der Berliner SPD, Peter Strieder, vorbehalten, sich auf besondere Weise gegen eine Berichterstattung gewehrt zu haben. Als der Tagesspiegel 2004 die skandalösen Hintergründe bei der Finanzierung des Tempodroms öffentlich machte, überzog Strieder die Redaktion mit mehr als zwei Dutzend Gegendarstellungen. Einige der gerichtlichen Verfügungen wurden dem Leiter der Berlin-Redaktion sogar per Einschreiben an dessen Privatadresse zugestellt. Die Absicht, damit eine genehme Berichterstattung zu erzwingen, ging schief: Strieder musste zurücktreten.
Andere Politiker lehnen solcherlei Interventionen ab. „Sie können das nicht kontrollieren“, sagt der designierte neue Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU), der sich als Werbe- und Kommunikationsexperte einen Namen gemacht hat. „Natürlich versuche ich, Medien zum Beispiel durch Gespräche mit Journalisten in meinem Sinne zu beeinflussen“, sagt er. „Ich bin ja Anwalt meiner eigenen Sache.“ Dennoch seien die Medien neutral. „Ich glaube, man kann das öffentliche Bild von sich nicht durch Vorgaben oder Beschränkungen prägen, sondern nur durch Überzeugen.“ Dem stünde zudem Artikel 5 des Grundgesetzes entgegen, der die Meinungsfreiheit garantiert.
Durch das Internet, zum Beispiel mit eigenen Webseiten, haben Politiker inzwischen die Möglichkeit, direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Darüber hinaus gibt es die offiziellen Veröffentlichungen des Parlamentes. Dort müssen Abgeordnete ihren Beruf ebenso nennen wie Mitgliedschaften bei Vereinen und Berufsverbänden oder ihre Aufsichtsratsmandate. Private Daten werden dort mit mehr Diskretion als früher gehandhabt. Seit der vergangenen Legislaturperiode müssen keine Angaben mehr über Familienstand oder Zahl der Kinder gemacht werden. Ihr Foto im Abgeordnetenhaushandbuch dürfen die Parlamentarier übrigens selbst aussuchen.












