zum Hauptinhalt

Berlin: Einmalig: Nur in Berlin gibt es ein Abgeordnetenhaus

Berlin ist einmalig. Nur hier entscheiden die Wähler, wer ins „Abgeordnetenhaus“ einzieht.

Berlin ist einmalig. Nur hier entscheiden die Wähler, wer ins „Abgeordnetenhaus“ einzieht. Die anderen Bundesländer wählen einen Landtag, die Stadtstaaten Hamburg und Bremen ihre Bürgerschaft.

Den Status eines Landes hatte Berlin erst nach dem Krieg erhalten. Als Stadt in Preußen war Berlin zuvor von einem Magistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze verwaltet worden, der von der Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Nachdem 1948 im Ostteil eine „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ mit vorwiegend kommunistischen Funktionären gebildet worden war, kam es zur Spaltung: In West-Berlin wurde die Stadtverordnetenversammlung durch das Abgeordnetenhaus ersetzt, das es auch schon in Preußen gegeben hatte, dessen Landtag sich aus dem Abgeordnetenhaus und dem Herrenhaus zusammensetzte. An der Spitze der Verwaltung im Westen stand seit der Spaltung der Regierende Bürgermeister. Dies blieb auch nach der Einheit so.

Der Begriff Landtag geht übrigens auf die Zusammenkünfte der Stände eines Landes im Spätmittelalter zurück. Da die Versammlungen meist nur einen Tag dauerten, hießen sie bald Land-Tag. kt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false