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Berlin: Eins aufs Dach

klingeln vom Nachbarn über ihr die Ohren Hmm, ist das jetzt mein Telefon, das da klingelt, oder das vom Nachbarn? Meine Türglocke oder seine?

klingeln vom Nachbarn über ihr die Ohren Hmm, ist das jetzt mein Telefon, das da klingelt, oder das vom Nachbarn? Meine Türglocke oder seine? Der Charme des Altbaus – hohe Decken, Dielenböden – hat seine Nachteile: die Holzbalkenkonstruktion ohne Schallschluckpotenzial lässt jeden am Leben seiner Nachbarn teilhaben, auch wenn er das gar nicht will. Der eine hat neuerdings ein Schreibaby, der andere ein Kind, das in nervenzerrender Weise Klavierspielen lernt, der Dritte hört so schlecht, dass er sein eigenes Gebrüll für ein Gespräch auf Zimmerlautstärke hält. Und da kann man nichts machen? Nur sehr eingeschränkt jedenfalls. Was einmal da ist, hat Bestand, so sehen es die Gerichte. Gebaut werden muss immer nach den Regeln vom Tage, und 1908 wurde eben nach anderen Regeln gebaut. Heute gelten DIN-Normen. Das bekam eine Vermieterin jetzt zu spüren, die beim Ausbau ihres Dachgeschosses eine unzureichende Trittschalldämmung einbauen ließ. Sie muss nachbessern, entschied der Bundesgerichtshof gestern. Und einen Teil der Miete muss sie der gebeutelten Klägerin auch zurückgeben, ebenfalls die Gutachterkosten. In Berlin, wo Dachgeschosse en masse ausgebaut werden, dürfte das noch Kreise ziehen. Da haben die Karlsruher Richter etwas für das Recht getan – für das auf Ruhe.

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Fatina Keilani

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