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Aufgepasst! Die Länge des Schulwegs beschäftigte jetzt das Verwaltungsgericht Berlin.

© dpa

Einschulung 2013 in Berlin: Mitte will weite Schulwege gesetzlich absichern

Wie lang darf ein Schulweg sein, damit er für Fünf- oder Sechsjährige zumutbar ist? Darüber gibt es Streit. Das Gericht schlägt sich meist auf die Seite der Eltern. Das will sich der Bezirk Mitte nicht mehr länger ansehen.

Gute Nachrichten für acht Familien in Mitte: Sie können ihre Kinder im Sommer an den von ihnen gewünschten Grundschulen einschulen. Der Bezirk verzichtet auf eine Beschwerde und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach den Kindern keine Schulwege von über zwei beziehungsweise drei Kilometer Länge zugemutet werden dürfen. „Wir legen keinen Einspruch ein“, sagte Bildungsstadtrat Ulrich Davids (SPD) auf Anfrage. Dieser Verzicht habe weniger mit juristischen Erwägungen zu tun als mit „Rücksicht auf die Kinder“, denen man keine weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen und die damit einhergehende Unsicherheit zumuten wolle. Zudem handele es sich ja auch um eine überschaubare Zahl.

Ob es bei dieser Zahl bleibt, ließ sich am Donnerstag nicht klären. Das hänge davon ab, ob die Widerspruchsverfahren der anderen Familien schon „bestandskräftig“ beendet seien, hieß es aus Fachkreisen. "bestandskräftig" bedeutet, dass seit dem Widerspruchsbescheid vier Wochen vergangen sind, ohne dass die Familien dagegen vorgegangen wären. Damit sich das Szenario mitsamt gewonnenen Klagen der Eltern künftig nicht wiederholt, drängt Davids auf eine Gesetzesänderung, in der die zumutbare Schulweglänge klar definiert sei. Zwar hatte die Koalition das Gesetz bereits einmal geändert, um Mitte entgegenzukommen. Die Änderung war aber offenbar nicht ausreichend präzise.

Wie berichtet, weist Mitte als einziger Bezirk seine Kinder keiner bestimmten Grundschule zu, sondern einem „Schulsprengel“. Dadurch entstehen für die Kinder unter Umständen längere Schulwege. Dies wird von den Eltern aber nur dann akzeptiert, wenn ihnen die Schulen gefallen. Im konkreten Fall ging es um die Papageno- und Arkona-Schule, deren soziale Mischung unter Eltern als attraktiv gilt. Die Familien wohnen zudem in deren Nähe, sollen aber Schulen jenseits der Bernauer Straße besuchen, weil dort noch Platz ist.

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