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Einstweilige Verfügung: Treberhilfe wird vorerst nicht ausgeschlossen

Mit einer einstweiligen Verfügung verhinderte die Treberhilfe eine Abstimmung zu ihrem Ausschluss aus dem Diakonischen Werk. Durch den Ex-Geschäftsführer Harald Ehlert war die gemeinnützige Organisation in die Kritik geraten. Die Diakonie hat Widerspruch eingelegt.

Die wegen ihres Ex-Geschäftsführers Harald Ehlert in die Kritik geratene gemeinnützige Treberhilfe will offenbar mit juristischen Mitteln einen Ausschluss aus der Diakonie verhindern. Wie das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am Montag mitteilte, hat die Gesellschaft vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Diakonischen Werk untersagt, auf der anstehenden Mitgliederversammlung über den Ausschluss der Berliner Treberhilfe gGmbH abzustimmen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte auf Anfrage, dass eine einstweilige Verfügung ergangen sei.

Das Diakonische Werk hat nach eigenen Angaben gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt. Die Gesellschafterverhältnisse in der Treberhilfe seien unverändert, hieß es zur Begründung. Die Gesellschafteranteile würden jeweils zu 50 Prozent von Ehlert und dem Verein der Treberhilfe gehalten. Die eingesetzte Treuhandgesellschaft sei an die Weisungen der Gesellschafter gebunden. Ehlert hatte Ende Mai angekündigt, sich aus der gemeinnützigen Firma zurückziehen und seinen Anteil an der Gesellschaft zu verkaufen. Der Sozialmanager war im März nach einer Strafanzeige wegen Untreue als Geschäftsführer zurückgetreten. Er steht in der Kritik, seit bekanntwurde, dass er einen Maserati als Dienstwagen fuhr. ddp

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