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Eklat: Senatorin prüft Schritte gegen Oberstaatsanwalt

Dem für Intensivtäter zuständigen Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch drohen nach einem umstrittenen Interview disziplinarrechtliche Konsequenzen. Er soll Untersuchungshaft als Erziehungsmittel angeführt haben.

Berlin - Es werde derzeit geprüft, ob ein Dienstvergehen gegen das Beamtenrecht vorliegt, sagte eine Sprecherin der Berliner Senatsjustizverwaltung. Reusch hatte in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" seine persönliche Ansicht geäußert, dass "sobald sich ein Knabe in die falsche Richtung entwickelt, er eine Konsequenz verspüren muss, die ihm weh tut, und Knast tut weh". Weiter sagte der Leiter der Spezialabteilung 47 für jugendliche Intensivtäter: "Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weit verbreitete Praxis in Deutschland."

Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte der "Bild"-Zeitung, die Äußerungen erweckten den Eindruck, dass Untersuchungshaft verhängt werde aus Gründen, die nicht legal sind. Nämlich als Erziehungsmaßnahme gegenüber jugendlichen Intensivtätern.

Die Untersuchungshaft dient laut Gesetz lediglich dem Ziel, die Durchführung einer Hauptverhandlung zu sichern. Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsaspekt. Bei der Berliner Justiz waren bis März dieses Jahrs 728 Intensivtäter erfasst. Rund zwei Drittel von ihnen hatten einen Migrationshintergrund. Seit Einführung des Programms im Jahr 2003 steigen die Zahlen kontinuierlich an. Als Intensivtäter gilt, wer zehn und mehr Straftaten in einem Jahr begangen hat. (tso/ddp)

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