zum Hauptinhalt

"El Presidente"-Prozess: Richtern Befangenheit vorgeworfen

Mit Befangenheitsanträgen gegen die Richter der 35. Strafkammer ist das Verfahren wegen Drogenhandels gegen "El Presidente" und weitere acht Mitangeklagte vor dem Berliner Landgericht fortgesetzt worden.

Berlin - Hintergrund ist der am Montag ergangene Beschluss über die Haftfortdauer der Angeklagten, die zum Teil seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen. Die Besorgnis der Befangenheit wurde damit begründet, dass die Richter "in willkürlicher Weise über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweggehen" und den Beschluss missachten, weil sie "den Erwartungen der Öffentlichkeit entsprechen wollen". Darüber hinaus wurde erneut Haftbeschwerde von den Angeklagten gestellt.

Bezug nehmend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vor knapp vier Wochen hatte die Kammer in dem Beschluss betont, dass die obersten Richter nicht von einer generellen Verfassungswidrigkeit gesprochen hätten, sondern lediglich die Haftgründe durch das Kammergericht Berlin unzureichend erläutert sahen.

Keine Haftentlassung wegen Fluchtgefahr

Eine Haftentlassung hatte das Gericht abgelehnt, weil die Angeklagten mit langjährigen Freiheitsstrafen zu rechnen hätten und daher weiterhin Fluchtgefahr bestehe. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2003 und 2004 in unterschiedlicher Beteiligung mit rund elf Kilogramm Kokain aber auch größeren Mengen Heroin und Haschisch Handel getrieben zu haben. Das Rauschgift soll überwiegend aus den Niederlanden nach Deutschland geschmuggelt und auch von dem selbst ernannten "Präsidenten" verkauft worden sein.

Eine andere Strafkammer beim Berliner Landgericht muss nun über die Befangenheitsanträge entscheiden. Ob der Prozess am Montag planmäßig fortgesetzt wird, ist daher noch offen. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false