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Berlin: Elektrosmogprozess

Das Bezirksamt Spandau ist gestern mit seiner bundesweit beachteten Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bahn AG vorerst gescheitert. Von dem Verkehrsträger fordert man 313 000 Eure für den Kauf neuer Computer-Flachbildschirme, weil die alten Monitore durch den Fahrstrom der direkt am Rathaus vorbeirollenden Züge gestört wurden.

Das Bezirksamt Spandau ist gestern mit seiner bundesweit beachteten Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bahn AG vorerst gescheitert. Von dem Verkehrsträger fordert man 313 000 Eure für den Kauf neuer Computer-Flachbildschirme, weil die alten Monitore durch den Fahrstrom der direkt am Rathaus vorbeirollenden Züge gestört wurden. Das Berliner Landgericht entschied gestern nicht in der Sache, sondern wies die Zivilklage als unzulässig zurück.

Das Bezirksamt will mit zwei TÜV-Gutachten belegen, dass die Beeinträchtigungen zu 90 Prozent durch die neu elektrifizierte Strecke entstanden. Die Bahn hält dagegen, dass die alten Bildschirme im Rathaus nicht der Mindeststörfestigkeitsnorm entsprachen und das Flimmern durch veraltete Elektroanlagen im Verwaltungsgebäude verursacht wurde. Strittig ist auch, ob die drohende Störung der Rathaus-Computer für die Behörde im vorangegangenen Planfeststellungsverfahren zur Elektrifizierung der Bahntrasse vorhersehbar war oder nicht.

Ansprüche aus Nachteilen, die im rechtsgültigen Planfeststellungsverfahren nicht erkennbar waren, sind nur nach dem Verwaltungsrecht möglich. Diese Auffassung vertrat gestern die 13. Zivilkammer des Landgerichts. Danach kann der Betroffene eine nachträgliche Modifikation des Vorhabens oder eine angemessene Entschädigung verlangen. Statt einer Ersatzvornahme durch den sofortigen Kauf neuer Bildschirme wäre dies der richtige Weg gewesen, argumentierte einer der Richter.

Dann, so Rechtsamtsleiter Jürgen Knebel, wäre der Betrieb des Spandauer Bezirksamtes wegen des langwierigen Verfahrens für mindestens ein halbes Jahr stillgelegt worden. Betroffen waren 500 bis 600 Mitarbeiter, die unter anderem für Personalführung und Lohnabrechnung zuständig sind. Nach der Arbeitsschutzverordnung hätten sie nicht weiter an den flimmernden Bildschirmen arbeiten dürfen.

Im Spandauer Rathaus will man jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Berufung vor dem Kammergericht eingelegt wird. Unabhängig davon werde man jetzt die Entschädigung fordern, die aber nicht die vollen Kosten ersetzt, sagte Jürgen Knebel.

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