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Berlin: Elf Überfälle in fünf Tagen – für neue Drogen Heroinabhängige drohte mit Spritze – Haftstrafe

Als sie 13 war, riss sie von zu Hause aus. Sie lebte auf der Straße, nahm bald Drogen.

Als sie 13 war, riss sie von zu Hause aus. Sie lebte auf der Straße, nahm bald Drogen. Immer wieder wurde Katja S. mit Rauschgift erwischt. Aber das blieb ohne Folgen, bis sie mit 21 Jahren scheinbar hemmungslos kleine Läden überfiel. Mal drohte sie mit einer Spielzeugpistole, mit einem Messer, einmal aber auch mit einer blutigen Spritze. Nach einer Serie von elf Überfällen in nur fünf Tagen musste sie sich gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Zwischen dem 15. und dem 19. Februar erbeutete die heroinsüchtige Katja S. 1700 Euro. Sie überfiel einen Blumenladen, ein Kosmetik-Geschäft und Apotheken in Prenzlauer Berg, Mitte, Kreuzberg und Neukölln. Immer wieder sei sie auf den Strich gegangen, um so Geld für Drogen zu bekommen. Mehrere Entzüge seien gescheitert; sie sei vergewaltigt worden, habe schließlich versucht, sich das Leben zu nehmen. Beim elften Raubüberfall wurde sie auf frischer Tat gefasst.

Als sie bei der Polizeidirektion 3 in der Pankstraße in Wedding saß, dachte sie nur an Flucht. Sie ließ sich zur Toilette bringen. Während die Beamtin vor der Behindertentoilette wartete, öffnete Katja S. ein Fenster und sprang aus dem dritten Stock hinaus. Sie brach sich das Becken, beide Beine und beide Arme. Drei Monate lag die junge Frau im Krankenhaus. Als es ihr etwas besser ging und sie bereits im Rollstuhl sitzen konnte, soll sie sich wieder Drogen besorgt haben. „Ohne professionelle Hilfe kann sie kein straffreies Leben führen“, sagte ihr Verteidiger im Prozess. Katja S. nickte.

Das Gericht sprach die geständige Frau der räuberischen Erpressung schuldig. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wurde gegen Katja S. verhängt. Sie nahm das Urteil ohne Wenn und Aber an. Sie will sich um eine Drogentherapie bemühen, will zurück zu ihrem Vater im Rheinland, den Shulabschluss nachholen. Mit dem verfgleichsweise milden Urteil habe das Gericht sichergestellt, dass die Angeklagte „bis zur Therapie in geordneten Verhältnissen bleibt“, sagte der Richter.

Kerstin Gehrke

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