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Berlin: Elternpartei: SPD sieht „Rollenkonflikt“ der Initiatoren

Auf bundesweite Resonanz, aber auch auf vereinzelte Kritik ist die Ankündigung des Landeselternausschusses gestoßen, mit einer „Elternpartei“ bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst anzutreten. Ausdrücklich stellte sich der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Manfred Thuning, hinter die Initiative von Landeselternsprecher André Schindler: „Alle Parteien reden davon, dass Bildung Vorrang hat, aber es geht nicht voran“, begründete Thuning seine Unterstützung.

Auf bundesweite Resonanz, aber auch auf vereinzelte Kritik ist die Ankündigung des Landeselternausschusses gestoßen, mit einer „Elternpartei“ bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst anzutreten. Ausdrücklich stellte sich der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Manfred Thuning, hinter die Initiative von Landeselternsprecher André Schindler: „Alle Parteien reden davon, dass Bildung Vorrang hat, aber es geht nicht voran“, begründete Thuning seine Unterstützung. Allerdings stellten einige Kritiker die Frage, ob ein Gremium wie der Landeselternausschuss überhaupt befugt sei, eine Parteigründung zu beschließen.

Schindler und die anderen Unterstützer „missbrauchten“ das Gremium für ihre eigenen Ziele, kritisierte ein langjähriger Schulelternsprecher aus Kreuzberg. Sie seien von den Eltern gewählt worden, um den Senat zu beraten. Der Parteigründungsvorstoß sei eine „Anmaßung“. Auch der SPD-Jugendpolitiker Karlheinz Nolte hält das Vorgehen Schindlers für „politisch nicht sauber“. Der Landeselternausschuss begebe sich in einen „Rollenkonflikt“, wenn er den Senator berate und gleichzeitig als politischer Gegner in den Wahlkampf ziehe. Die Akteure müssten aus dem Gremium zurücktreten, meint der Abgeordnete.

Schindler ficht das nicht an. Derartige Bedenken seien „kleinkariert“ und juristisch ohne Belang, meinte der 41-jährige Wirtschaftsingenieur und Vater zweier Schulkinder. Es fand sich gestern auch kein Jurist in der Senatsverwaltung für Bildung, der hätte begründen wollen oder können, dass das Schulgesetz ein derartiges Engagement verbiete.

Der Landeselternausschuss wird von den Bezirkselternausschüssen gewählt. Seine Vertreter bilden mit dem Landesschüler-, dem Landeselternausschuss und weiteren Vertretern gesellschaftlicher Gruppen den Landesschulbeirat. Laut Schulgesetz muss er in Angelegenheiten gehört werden, die „von grundsätzlicher Bedeutung sind“ wie bei neuen Rahmenlehrplänen, Rechtsvorschriften und der Organisation des Schulwesens.

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