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Entscheidung des Landgerichts: Berlin muss fürs Erneuern der East Side Gallery zahlen

Die Klage eines Künstlers, dessen East Side Gallery-Bild bei der Sanierung zerstört wurde, hat das Landgericht abgewiesen. Andere Künstler aber hatten Erfolg - und der könnte für das Land noch teuer werden.

Für 25 000 Euro gibt es viele Eimer Farbe. So viel Geld wollte Mauerkünstler Bodo Sperling vom Land Berlin haben. Als Entschädigung, weil bei der Sanierung der maroden East Side Gallery zum 20. Jahrestag des Mauerbaus sein Bild mit einem Sandstrahler absichtlich zerstört und damit sein Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Doch bekommen wird Sperling nichts. Am Dienstag wies das Landgericht die Klage ab, Gründe für die Entscheidung wurden noch nicht genannt.

„Wir sind enttäuscht“, sagt Sperlings Anwalt Hannes Hartung. Er will die Gründe abwarten, um dann zu entscheiden, ob man in Berufung geht. Das Urteil sei ein „fatales Signal für Kunst im öffentlichen Raum und ein Freibrief für jeden Eigentümer, der Kunst ignorieren will“. Kani Alavi von der „Künstlerinitiative East Side Gallery“ sieht das anders. „Ich verstehe nicht, dass er klagt. Sperling hat nur Profit im Auge“, sagt er.

Kurz darauf wurde noch über ein Bild von Hans Jürgen Große („Die Geburt der Kachinas“) entschieden sowie über „Niemandsland“ von Carmen Leidner Heidrich. Deren Werke wurden von anderen Künstlern angeblich gegen deren Willen neugemalt, worin sie eine unerlaubte Reproduktion sehen. Wie Sperling und weitere der 118 beteiligten Mauerkünstler hätten auch Große und Leidner Heidrich sich geweigert, ihre Bilder von anderen Künstlern erneut anfertigen zu lassen oder gegen eine Aufwandsentschädigung von 3000 Euro selbst neu zu malen.

Bei Leidner Heinrich steht der Urteilsspruch noch aus, laut dem beklagten Land wurde ihr Bild nämlich nur teilweise ergänzt anstatt komplett neu gemalt. Deshalb sei es keine Kopie. Große bekommt 3000 Euro Entschädigung zugesprochen. Darauf hätten sich Kläger und Land Berlin in einem Teilvergleich geeinigt, sagt Hartung.

Der Teilvergleich könnte als Präzedenzfall Folgen haben. Noch mindestens 30 weitere Bilder seien bei der Sanierung gegen den Willen der Urheber kopiert worden, sagt Hartung. All diese Maler könnten nun beim Land anklopfen und um 3000 Euro bitten. Und die Sanierung nochmal um einiges teurer machen als die damals zur Verfügung gestellten 2,2 Millionen Euro. Quatsch, sagt Helmut Schermeyer von der damals mit der Sanierung beauftragten Stern GmbH. Nur sechs Künstler hätten nicht gewollt, dass ihr Bild von anderen neugemalt wurde. Diese Flächen seien weiß belassen worden. Große dagegen habe damals per Postkarte sogar zugestimmt.

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