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Berlin: Er tötete wie ein Roboter

21-jähriger Mörder zweier alter Damen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Alter schützte ihn vor Sicherungsverwahrung

Wieder saß er so erschreckend emotionslos im Gerichtssaal: Der 21-jährige David K. wurde gestern wegen Doppelmordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Damit verhängte das Landgericht zwar die höchstmögliche Strafe nach dem Jugendstrafrecht. Wäre er aber aus strafrechtlicher Sicht erwachsen gewesen, „hätten wir ganz klar Sicherungsverwahrung verhängt“, sagte Richterin Gabriele Eschenhagen. Und voraussichtlich lebenslange Haft. Doch dem voll schuldfähigen David K., der im vergangenen Jahr zwei Rentnerinnen in ihren Wohnungen überfallen und getötet hatte, war eine „Reifeverzögerung“ attestiert worden. Das bedeutet, er ist in seiner Persönlichkeitsentwicklung noch nicht so weit, dass er wie ein Erwachsener behandelt werden kann.

„Er hat wie ein Roboter gefühllos getötet, Gedanken an die Opfer ausgeschaltet“, sagte die Richterin. Die Faszination für brutale Computerspiele habe eine große Rolle bei den feigen, unmenschlichen Taten gespielt. „Seine natürliche Hemmschwelle wurde zunehmend beseitigt.“ David K. habe sich in seiner negativen Traumwelt in eine Rolle als Berufskiller, als Herr über Leben und Tod hinein gesteigert. Er habe sich materiell benachteiligt gefühlt. „Er wollte Geld haben – egal, mit welcher Konsequenz.“

Am 5. Mai letzten Jahres tötete David K. eine 82-Jährige in ihrer Wohnung in Mitte. Der Mord an der Rentnerin sei für ihn ein Test gewesen, hatte K. im Prozess gesagt. Er habe erfahren wollen, „ob ich fähig bin, einen Menschen umzubringen.“ Drei Monate später erschien er als angeblicher Paketzusteller bei einer 91-Jährigen in Tempelhof. Beide Opfer schlug und trat er und erstickte sie mit Plastiktüten. Die Beute: 30 und 40 Euro. Als er das Konto seines zweiten Opfers um 1900 Euro plünderte, kam ihm die Polizei auf die Spur.

„Wir wissen nicht, warum er wirklich tötete“, sagte Eschenhagen. „Es ist ganz schwer, hinter seine Fassade zu kommen.“ Auch einer Gutachterin gelang das nicht. Seine Gefühlswelt sei im Dunkeln geblieben – „offensichtlich hat er selbst keinen Zugang zu seinen Gefühlen“. Verminderte Schuldfähigkeit schloss die Gutachterin aus. David K., der ohne Vorstrafen oder Drogen zum Doppelmörder wurde, ist damit kein Fall für die Therapie und kommt in Jugendhaft. „Wir hoffen, dass er im Rahmen des Vollzuges zu sich kommt“, sagte die Richterin, „das wird lange dauern. Das werden wir im Urteil auch schreiben.“ Ein Versuch, vorzeitige Haftentlassung zu verhindern. Doch darüber entscheidet nicht das Gericht.

Kerstin Gehrke

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