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Berlin: Erfurter soll Opfer verunglimpft haben

Der so genannte "Satansmörder" steht seit Mittwoch auch wegen Verunglimpfung seines Opfers vor Gericht. Vor dem Berliner Amtsgericht verweigerte der 23-jährige Geschichtsstudent zunächst die Aussage.

Der so genannte "Satansmörder" steht seit Mittwoch auch wegen Verunglimpfung seines Opfers vor Gericht. Vor dem Berliner Amtsgericht verweigerte der 23-jährige Geschichtsstudent zunächst die Aussage. Ihm wird vorgeworfen, in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" über den erdrosselten Mitschüler gesagt zu haben: "Ich weiß nicht, ob man in der Nazi-Zeit bestraft worden wäre, wenn man einen Volksschädling unschädlich macht."

Er hatte 1993 gemeinsam mit zwei Freunden seinen 15-jährigen Mitschüler Sandro Beyer ermordet, weil er sich über ihre satanistische Clique lustig gemacht hatte. Der Journalist, der den vor einem Jahr erschienenen Artikel verfasst hatte, bestätigte die Vorwürfe. Seit seiner Freilassung auf Bewährung Ende Oktober hat der Angeklagte nach Ansicht des Erfurter Amtsgerichts seinen Mord verherrlicht, woraufhin die Bewährung für die achtjährige Haftstrafe rückgängig gemacht wurde. Dagegen legte der Angeklagte aber Beschwerde ein. Im Juli wurde er erneut verurteilt - dieses Mal zu acht Monaten Haft, weil er während eines Musikkonzertes den Hitler-Gruß zeigte und Hakenkreuz-Aufnäher trug.

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