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Berlin: Ermittlungen zum Fenstersturz

Nach dem Fenstersturz einer Dreijährigen in Spandau am Dienstag ist derzeit nicht abzusehen, inwiefern sich die 35-jährige Frau, die das Kind beaufsichtigen sollte, strafbar gemacht hat. Wie berichtet, hatte die Frau ihren dreijährigen Sohn wie auch ihre drei Nichten (drei bis 10 Jahre) alleingelassen und war arbeiten gegangen.

Nach dem Fenstersturz einer Dreijährigen in Spandau am Dienstag ist derzeit nicht abzusehen, inwiefern sich die 35-jährige Frau, die das Kind beaufsichtigen sollte, strafbar gemacht hat. Wie berichtet, hatte die Frau ihren dreijährigen Sohn wie auch ihre drei Nichten (drei bis 10 Jahre) alleingelassen und war arbeiten gegangen. Während ihrer Abwesenheit war die Dreijährige aus dem Fenster im ersten Stock gefallen – ohne sich zu verletzen. Zwangsläufig sei ein Verfahren wegen möglicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht eingeleitet worden, sagte ein Polizeisprecher. Verboten sei es nicht, Kinder in die Obhut einer Zehnjährigen zu geben, „aber ein Richter muss entscheiden, ob ein Kind damit nicht überfordert ist und die Frau sich strafbar gemacht hat“. tabu

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