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Berlin: Ermittlungsverfahren nach Anzeige gegen BVG-Chef Verdacht der Untreue

bei hohen Gehaltszahlungen

Gegen den BVG-Chef Andreas Graf von Arnim ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Dies bestätigte jetzt Justizsprecher Michael Grunwald. Vorausgegangen war eine Anzeige, nach der die Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Eine weitere ist im Landeskriminalamt eingegangen. Die Anzeige bezieht sich auf die nach Ansicht des Rechnungshofes zu hohen Gehälter in der Führungsetage der BVG. Mit dem Versuch, eine parlamentarische Anfrage zu diesem Komplex stoppen zu lassen, ist der BVG-Vorstand an Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) gescheitert.

Die Anzeigen beziehen sich nach Tagesspiegel-Informationen auf die Bezahlung der persönlichen Referentin des Vorstandsvorsitzenden von Arnim und des von ihm eingestellten Leiters der neuen Kommunikationsabteilung. Der Rechnungshof hatte bei der Referentin moniert, „die derzeit gezahlte Vergütung steht offensichtlich in keinem angemessenen Verhältnis zu den auszuübenden Tätigkeiten“. Das Gehalt der Mitarbeiterin war innerhalb von nur fünf Monaten um nahezu 28 Prozent erhöht worden - auf zuletzt 63 800 Euro brutto im Jahr. Hinzu kamen Sonderzahlungen. Bei dem Kommunikationschef sei die Bezahlung ebenfalls viel zu hoch. Von Arnim erwartet, dass die Ermittlungen kurzfristig eingestellt werden.

Der Abgeordnete Michael Cramer (Grüne) hat dem Senat insgesamt 23 Fragen zur Höhe der Gehälter in der Führungsetage der BVG, zu deren Begründung und zu persönlichen Beziehungen gestellt. Diese Fragen seien zum Teil „ehr- und persönlichkeitsverletzend“, schrieb der BVG-Vorstand an Momper. Zudem beruhten Teile der Fragen „offensichtlich auf der strafrechtlich relevanten Weitergabe von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen der BVG“. Momper solle, so der BVG-Vorstand, Cramer auffordern, solche Anfragen zu unterlassen. Der Parlamentspräsident wies darauf hin, dass das verfassungsrechtlich garantierte Fragerecht der Abgeordneten Voraussetzung für eine wirksame parlamentarische Kontrolle sei. Betroffene Personen würden bei einer Veröffentlichung der Antwort geschützt.

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