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Berlin: Erschwindeltes Glück

Vater verurteilt, weil er mit dem Sohn in Lottoläden betrog

„Glück muss man haben“, freute sich der Vater noch beim ersten Gewinn seines Sohnes und zog mit dem 13Jährigen zum nächsten Lottoladen. Wieder griff Benni in die Trommel mit den Rubbel-Losen. Wieder rubbelte der Filius in einer Ecke eifrig und zeigte dann drei Gleiche. Michael H. machte sich nicht mehr die Mühe, noch ein Lächeln aufzusetzen – schließlich wusste er schon vorher, dass er gewinnt. Vater und Sohn sollen mit gefälschten Rubbel-Losen in acht Lottoläden 15 Kleingewinne kassiert und insgesamt 502 Euro ergaunert haben. Vor dem Amtsgericht gab sich der Vater erstmal ahnungslos.

„Ich habe gar nicht gewusst, dass man die Lose fälschen kann“, meinte der 41-Jährige. Als er von dem Schwindel mit überklebten Zahlen erfahren haben, sei er sehr wütend geworden. „Ich habe ihm die Ohren lang gezogen.“ Ob ihm die Glückssträhne seines Sohnes nicht komisch vorgekommen sei, wollte der Richter wissen. „Er hatte auch mal Pech“, meinte H. Er sei an einem Tag im Februar dieses Jahres mit Benni durch die Lottoläden in Wedding, Prenzlauer Berg und Friedrichshain gezogen, weil der Sohn dazu Lust hatte. „Er hat so einen großen Gelddrang.“

Der Sohn war damals 13 und damit strafunmündig. „Wenn er jetzt im Prozess vernommen werden und möglicherweise eine falsche Aussage machen sollte, könnte er bestraft werden“, gab der Richter dem Vater zu bedenken. Außerdem waren die Fälschungen in einigen Lottoläden sofort erkannt worden. Der wegen Urkundenfälschung vorbestrafte Michael H. besprach die Sache mit seinem Anwalt. Der eher wie ein Zehnjähriger wirkende Benni saß vor dem Gerichtssaal. „Ich habe von den Fälschungen gewusst“, gestand der Vater dann. Benni habe mit Klebstoff gearbeitet und die Rubbel-Lose so bearbeitet, dass beispielsweise dreimal die Zehn zu sehen war.

„Die Idee kam sicher nicht von ihrem Sohn“, stand für den Richter fest. „Sie haben ihren damals strafunmündigen Sohn vorgeschoben.“ Acht Monate Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängte er gegen den Vater. Bennis Mutter war nicht zum Prozess erschienen. Sie verbüßt gerade eine Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. „Was soll nur aus dem Sohn werden?“, fragte sich der Richter und klappte die Akte zu. K.G.

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