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Die Vergabe des Berliner Gasnetzes hat ein juristisches Nachspiel.

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Erst Gas, dann Strom: Yzer warnt vor Problemen bei Vergabe des nächsten Netzes

Nach den erheblichen Problemen bei der Vergabe des Berliner Gasnetzes fürchtet Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer ähnliche Schwierigkeiten auch bei der Stromnetzvergabe.

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Der Koalitionsstreit um das Berliner Gasnetz geht weiter. Nach Einschätzung der Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) sind eine Woche nach der Senatssitzung zur Konzessionsvergabe an das landeseigene Unternehmen Berlin Energie „noch eine Reihe von Fragen offen“. Die Klärung dieser Rechtsfragen sei auch deshalb so wichtig, weil das noch laufende Verfahren zur Vergabe des Berliner Stromnetzes nach dem gleichen Muster ablaufe. Das Land Berlin dürfe bei der Stromnetzvergabe „nicht sehenden Auges in neue Probleme hineinsteuern“, sagte Yzer am Montag dem Tagesspiegel.

Im schwelenden Konflikt um das Gasnetz zeigte sich Yzer vor allem überrascht, dass entgegen früherer Aussagen des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD), dass eine Abstimmung mit dem Bundeskartellamt erfolgt sei, „offenbar nur Gespräche ohne abschließendes Ergebnis stattgefunden haben“. Die Positionierung der Kartellbehörde zur Vergabe des Berliner Gasnetzes sei aber ein zentrales Problem, sagte die Wirtschaftssenatorin. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass es nach der Beschlussfassung des Senats zum Dritten Verfahrensbrief noch letztinstanzliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu vergleichbaren Vergabeverfahren gegeben habe. „Wir wollen ein rechtssicheres Verfahren, und in diesem Fall geht es nicht nur um juristische Restzweifel, die es immer gibt.“

Streit um „Change of control“-Klausel

Im Dritten Verfahrensbrief, den die Senatorin ansprach, wurden die Bieter für das Gasnetz Mitte Januar 2014 aufgefordert, endgültige Angebote abzugeben. Damals schon fragten Abgeordnete der Grünen und Linken kritisch nach, ob das Bundeskartellamt Bedenken gegen die sogenannte „Change of control“-Klausel erhoben hätte. Dabei geht es um den Einfluss des Landes Berlin auf einen möglichen Weiterverkauf, sprich Eigentümerwechsel beim Netzbetreiber.

Finanzsenator Nußbaum hatte dazu im Januar im Abgeordnetenhaus gesagt: „Was das Thema Change of Control im Sinne eines Kündigungsrechtes angeht, so haben wir den Eindruck, dass das Kartellamt das mitmacht.“ Dem widersprach die Kartellbehörde jetzt und kündigte die Prüfung eines wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsverfahrens an. Außerdem wird die Gasag, die im Vergabeverfahren um das Gasnetz unterlegen ist, noch in dieser Woche Beschwerde beim Bundeskartellamt einlegen. Das gehöre zu den Rechtsschutzinstrumenten, die das Unternehmen aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutz der Arbeitsplätze nutzen müsse, sagte Gasag-Sprecher Rainer Knauber.

Bereits vor zwei Wochen hatte der Konzern Klage gegen die politisch und juristisch strittige Vergabeentscheidung des Senats eingereicht. Das Abgeordnetenhaus wird sich am Donnerstag erstmals mit der Vorlage des Senats zur Gaskonzession befassen und nach der Sommerpause entscheiden, ob es dem Konzessionsvertrag zugunsten der landeseigenen Berlin Energie zustimmt.

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