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Berlin: Erst raus, dann wieder rein

Juristisches Hin und Her um Haft für „Mahmoud“

Raus aus dem Knast, rein in den Knast. „Mahmoud“, mit Klarnamen Nidal R. kennt das. Seit Dienstagabend sitzt der 23 Jahre alte libanesische Kriminelle wieder, nachdem er kurz zuvor auf freien Fuß gesetzt worden war. Nicht-Juristen ist das Hin und Her kaum noch zu vermitteln. Letztlich geht es um zwei Taten in Discotheken, die R. vorgeworfen werden, begangen in den zehn Tagen Freiheit im September 2004, die einer knapp fünfjährigen Haftstrafe folgten. Jetzt klickten die Handschellen, weil R. am 18. September 2004 von einem Türsteher im „Safe-T-Club“ in Mitte mit vorgehaltenem Messer Gratis-Eintritt erzwungen haben soll. Wegen „räuberischer Erpressung“ hatte die Staatsanwaltschaft im Januar 2006 Anklage erhoben, das Gericht wollte nur wegen Hausfriedensbruch verhandeln und hob den Haftbefehl auf. So kam Nidal R. vor einer Woche frei. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Kammergericht den Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt. So kam Nidal R. am Dienstag wieder in Haft – und wartet auf den Prozess in dieser Sache. Wieso für diese Tat erst in diesem Jahr Anklage erhoben wurde, ist unklar.

Denn wegen einer ganz ähnlichen Tat am 26. September 2004 im „Sky-Club“, also nur eine Woche nach der Safe-T-Club-Sache, ist er bereits 2005 zu 26 Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist erst im Mai dieses Jahres in zweiter Instanz rechtskräftig geworden. Da R. zu diesem Zeitpunkt bereits 19 der 26 Monate abgesessen hatte, wurde er mit Urteilsverkündung gegen Meldeauflagen aus der Haft entlassen. Dies hatte vor einer Woche bereits zu Kritik in der Öffentlichkeit geführt. Ob und wann R. die fehlenden sieben Monate absitzen muss, ist unklar.

Beide Disco-Taten soll R. in den zehn Tagen verübt haben, die er nach knapp fünf Jahren im Knast wieder auf freiem Fuß war. „Das ist alles etwas unübersichtlich“, gestand ein Justizsprecher gestern ein. Ebenso unübersichtlich ist die Frage, wann und ob R. abgeschoben werden kann. Wie mehrfach berichtet, bemüht sich Berlin – mit Unterstützung des Innenministeriums und des Auswärtigen Amts – darum, den jungen Mann loszuwerden. Doch völkerrechtswidrig weigert sich der Libanon beharrlich, für Nidal R. Papiere auszustellen.Ha

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