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Berlin: Erst sieben "Härtefälle" anerkannt

Das Land Berlin hat bis zum 31. März erst sieben Asylsuchenden eine Aufenthaltsbefugnis gemäß der im vergangenen November von der Innenministerkonferenz beschlossenen Härtefallregelung erteilt.

Das Land Berlin hat bis zum 31. März erst sieben Asylsuchenden eine Aufenthaltsbefugnis gemäß der im vergangenen November von der Innenministerkonferenz beschlossenen Härtefallregelung erteilt. Wie Innen-Staatssekretär Rüdiger Jakesch (CDU) auf eine Kleine Anfrage aus dem Abgeordnentenhaus mitteilte, stellten im gleichen Zeitraum 2001 langjährig in Berlin lebende abgelehnte Asylbewerber einen entsprechenden Antrag. In 147 Fällen sei der Antrag abgelehnt worden, die Gründe dafür seien statistisch nicht erfasst. Die große Mehrheit der Anträge sei noch in Bearbeitung.

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