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Berlin: Erst vor Gericht, dann ins MoMA

Auch wer eine Jahreskarte Plus für die Museen hat, muss für die New Yorker Schau zahlen. Ein Ehepaar klagte erfolgreich dagegen

Als die Eheleute Z. sich Jahreskarten für Berlins Museen kauften, freuten sie sich besonders auf die MoMA-Ausstellung in der neuen Nationalgalerie. Sie hatten extra jene Karten gekauft, die auch für Sonderausstellungen gelten. Doch als die Z.s in die Schau mit Werken aus dem New Yorker Museum of Modern Art (MoMA) wollten, sollten sie trotzdem Eintritt zahlen. Dazu waren sie nicht bereit – und wehrten sich vor Gericht. Jetzt gab das Amtsgericht Tiergarten ihnen Recht und verpflichtete die Stiftung Preußischer Kulturbesitz per einstweiliger Verfügung, dem Ehepaar „ohne Erheben eines Eintrittsgeldes Zutritt zu gewähren“. Die Z.s hatten eigens nicht die reguläre Jahreskarte der Staatlichen Museen zu Berlin für 31 Euro gekauft, sondern die „Jahreskarte Plus“ für 61 Euro pro Stück, weil man nur mit dieser in die Sonderausstellungen kommt.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz steht aber auf dem Standpunkt, die MoMA-Schau sei keine Sonderausstellung, weil sie allein vom Verein der Freunde der Nationalgalerie finanziert wird. Deshalb müssten die Z.s Eintritt zahlen, immerhin nur den halben Preis – also fünf statt zehn Euro in der Woche oder sechs statt zwölf Euro am Wochenende. Generaldirektor Peter-Klaus Schuster schrieb den Z.s, sie hätten aber „gegenwärtig freien Eintritt in die großartige Ausstellung ,Französische Genremalerei des 18. Jahrhunderts‘“ im Alten Museum.

Der Rechtsanwalt der Z.s, Gerhard Wilms, kann sich darüber gar nicht genug amüsieren. „Das ist doch wie: Hier gibt’s keine Äpfel, keine Bananen gibt es nebenan“, sagt er. „Außerdem wollten die Z.s das gar nicht wissen.“ Seit März hatten sie Briefe geschrieben, ohne die gewünschte Antwort zu erhalten, dann zogen sie vor Gericht. Da bei den derzeitigen Verfahrensdauern der Gerichte die MoMA-Schau vorbei wäre, bis ein Urteil vorläge, musste es im Eilverfahren passieren. So kam es zu der einstweiligen Verfügung. Die Kosten des Verfahrens muss übrigens die Museumsstiftung tragen – da wäre es billiger gewesen, die Z.s einfach hineinzulassen.

Und noch einen Effekt hat der Sieg vor Gericht. Hätte sich die Stiftung mit den Z.s irgendwie geeinigt, so wäre das nur zwischen den beiden Parteien gültig gewesen. Nun aber können sich alle Inhaber einer Jahreskarte Plus auf die Gerichtsentscheidung berufen – und ebenfalls freien Eintritt verlangen. Was mit jenen passiert, die trotz Jahreskarte Plus schon gezahlt haben, ist unklar. Einen Haken gibt es ohnehin: Man werde die Inhaber der Jahreskarte Plus zwar gratis einlassen, sagte der Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin, Peter-Klaus Schuster, dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Allerdings verlören sie dann das Privileg, durch den VIP-Eingang zu gehen, denn auf bevorzugten Einlass hätten Inhaber der Jahreskarte Plus keinen Anspruch. Das kann stundenlanges Warten in der Schlange bedeuten. Man könne es aber auch weiter halten wie bisher, so Schuster: Mit der Jahreskarte Plus den halben Eintrittspreis zahlen und dann an der Warteschlange vorbeiziehen.

Fatina Keilani

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