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Berlin: Erste eigene Wohnung – die Arbeitsagentur bezahlt

Kritik an Hartz-IV-Förderung für Jugendliche. Seit April 19 000 Single-Haushalte mehr in Berlin. Finanzsenator fordert Änderung

Von Sabine Beikler

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hält Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen für Hartz IV für notwendig. „Fehlanreize, die das bisherige Gesetz bietet, müssen ausgeschlossen werden“, sagte sein Sprecher Matthias Kolbeck. Beispielsweise können derzeit Jugendliche ohne Einkommen in eine eigene Wohnung ziehen und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen, obwohl sie eigentlich bei den Eltern wohnen und von diesen unterstützt werden könnten. Auch nicht verheiratete Paare können mehr Leistungen erhalten, wenn sie in getrennten Wohnungen leben. In den Job-Centern nennt man solche Fälle „Zellteilungen“. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 345 Euro Arbeitslosengeld II sowie 360 Euro Mietkostenzuschuss. Auch eine Erstausstattung kann unter Umständen beantragt werden.

Dass von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, bestätigen alle Experten in den Job-Centern, Arbeitsagenturen und der Sozialverwaltung. Nur gibt es keine Zahlen darüber, in welcher Größenordnung dies geschieht. Zwar stieg die Zahl der Hartz-IV-Ein-Personen-Haushalte von 178 000 im April auf 197 000 im September, dennoch können die Arbeitsagenturen nicht sagen, inwieweit dies auf Trennungen bei nicht verheirateten Paaren oder jetzt allein lebende Jugendliche zurückzuführen ist. Insgesamt erhalten in Berlin rund 314 000 Haushalte Arbeitslosengeld II. Diese Steigerungen belasten vor allem den Landeshaushalt. Denn Berlin muss für die Mietkosten aufkommen. Statt auf ursprünglich geplanten 950 Millionen Euro belaufen diese sich jetzt auf 1,2 Milliarden Euro.

Burgunde Grosse, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hält eine gesetzliche Nachbesserung ebenfalls für wichtig. „Wenn junge Leute zu Hause ausziehen, eine Bedarfsgemeinschaft gründen und dann Arbeitslosengeld II beziehen, haben sie doch keinen Anreiz mehr, sich einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu suchen“, sagte Grosse. Sollte der Bundesgesetzgeber nichts gegen diese Gesetzeslücke unternehmen, könnte man auf Landesebene eine entsprechende Bundesratsinitiative anregen. Arbeitssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) hatte gegenüber dem Tagesspiegel kritisiert, dass die mit Hartz IV „politisch ausdrücklich gewollte“ Ausweitung des Empfängerkreises nun doch wieder in Frage gestellt werde. Gegen eine Gesetzesnovellierung aber „wendet sich Wolf nicht grundsätzlich“, sagte sein Sprecher Christoph Lang. Er wolle erst abwarten, welche Angebote SPD und CDU während der Koalitionsverhandlungen machen würden.

Die Sprecherin der Sozialverwaltung, Roswitha Steinbrenner, weist den von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) gemachten Vorwurf, dass 20 Prozent der ALG-II-Empfänger die Unterstützung zu Unrecht beziehen, zurück. Sie führt die Steigerungen im Vergleich zur früheren Sozialhilfe unter anderem auf höhere Freibetragsgrenzen für Zuverdienst und Vermögen zurück. Zudem würden jetzt auch Menschen in der ALG-II-Statistik geführt, die früher lediglich Wohngeld erhalten hatten. Ebenso würden nicht mehr direkte Verwandte herangezogen, die Leistungen wieder zurückzuzahlen. Sie hält es für ausgeschlossen, dass Jugendliche in größerer Zahl wegen Hartz IV von zu Hause ausziehen. „Eltern sind bei einem Kind ohne Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig“, sagt Steinbrenner.

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